Lexikon
Hochverrat
gewaltsamer Angriff gegen den Bestand (Gebietshochverrat) oder die verfassungsmäßige Ordnung (Verfassungshochverrat) des Staates. Während beim Landesverrat die äußere Machtstellung des Staates im Verhältnis zu anderen Staaten gefährdet wird, geht es beim Hochverrat um die innere Stabilität. Wegen Hochverrat macht sich nach §§ 81 f. StGB strafbar, wer es unternimmt (d. h. mindestens versucht), mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt den Bestand der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder zu beeinträchtigen oder die auf dem Grundgesetz beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern. Die Strafe ist lebenslange Freiheitsstrafe oder Freiheitsstrafe von einem bis zu 10 Jahren, bei Hochverrat gegen ein Land (§ 82 StGB) Freiheitsstrafe von einem bis zu 10 Jahren. Auch die Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens gegen den Bund oder ein Land ist strafbar (§ 83 StGB).
Ähnlich in Österreich (§§ 242 ff. StGB) und in der Schweiz (Art. 265 StGB), wo Hochverrat mit Zuchthaus oder mit Gefängnis von einem bis zu fünf Jahren bestraft wird.
Wissenschaft
Pflanzen können bis sechs zählen
Je nachdem wie nass oder trocken es ist, passen Pflanzen ihren Wasserverbrauch an, indem sie über ihre Poren auf den Blättern mehr oder weniger Wasser verdunsten lassen. Bestimmte Umweltreize zeigen ihnen Wassermangel an, woraufhin die Pflanzen ihre Poren schließen. Dabei zählen und verrechnen sie aufeinanderfolgende Umweltreize...
Wissenschaft
Wanderer der Weltmeere
Manche Tiere legen Tausende Kilometer im und über dem Meer zurück. Um Wanderrouten von Tieren zu erfassen, hilft die moderne Satellitentechnik. Doch über das Wie und Warum gibt es noch viel zu forschen. Von TIM SCHRÖDER Wer die Wanderung von Meerestieren erforschen will, hat ein Problem: Man sieht sie nicht. Bei Landtieren ist...