Lexikon

Hochverrat

gewaltsamer Angriff gegen den Bestand (Gebietshochverrat) oder die verfassungsmäßige Ordnung (Verfassungshochverrat) des Staates. Während beim Landesverrat die äußere Machtstellung des Staates im Verhältnis zu anderen Staaten gefährdet wird, geht es beim Hochverrat um die innere Stabilität. Wegen Hochverrat macht sich nach §§ 81 f. StGB strafbar, wer es unternimmt (d. h. mindestens versucht), mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt den Bestand der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder zu beeinträchtigen oder die auf dem Grundgesetz beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern. Die Strafe ist lebenslange Freiheitsstrafe oder Freiheitsstrafe von einem bis zu 10 Jahren, bei Hochverrat gegen ein Land (§ 82 StGB) Freiheitsstrafe von einem bis zu 10 Jahren. Auch die Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens gegen den Bund oder ein Land ist strafbar (§ 83 StGB).
Ähnlich in Österreich (§§ 242 ff. StGB) und in der Schweiz (Art. 265 StGB), wo Hochverrat mit Zuchthaus oder mit Gefängnis von einem bis zu fünf Jahren bestraft wird.
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