Lexikon
Kostenrechnung
der Teil des Rechnungswesens eines Unternehmens, der Erfassung und angemessene Verteilung der Kosten auf die einzelnen Erzeugnisse (Kostenträger) als Grundlage der Kalkulation ermöglichen soll. Dazu wird das Unternehmen in einzelne Kostenstellen (z. B. die verschiedenen Werkstätten, Hilfsbetriebe, Transportanlagen, Verwaltungsstellen) aufgeteilt und bei jeder die Summe der dort anfallenden Kostenarten zum Durchlauf an Erzeugnissen in Beziehung gesetzt. Daraus ergeben sich die für die Kalkulation nötigen Zuschlagssätze. Aus der auf tatsächlichen Feststellungen aufgebauten Ist-Kostenrechnung lässt sich eine Sollkostenrechnung (Plan-, Standard-, Budgetkostenrechnung) entwickeln, die Einflüsse des Beschäftigungsgrades auf die Zuschlagssätze ausschließt, eine langfristige Planung ermöglicht und die Ansatzpunkte für eine Kostenbeeinflussung und Kostenkontrolle durch Vergleich von Soll- und Ist-Kosten zeigt. Zum Zweck der Betriebssteuerung sind die Kosten in feste Kosten und variable Kosten zu gliedern. Den Kostenträgern werden nur die von ihnen verursachten variablen Kosten zugerechnet, während die durch die Betriebsbereitschaft verursachten festen Kosten als Block direkt dem Bruttoerfolg gegenübergestellt werden.
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