Lexikon

Kriegszustand

im Völkerrecht die Zeit zwischen Kriegsbeginn und Kriegsende, wobei die Beendigung sowohl Einstellung der Feindseligkeiten als auch Abschluss eines Waffenstillstands oder Unterzeichnung eines Friedensvertrags bedeuten kann. Es ist auch möglich, dass der Kriegszustand beim Fehlen eines Friedensvertrags erst Jahre nach dem tatsächlichen Kriegsschluss durch einseitige Erklärung eines oder jedes Kriegführenden beendet wird.
Im innerstaatlichen Bereich ist Kriegszustand die Zeit bis zur Beendigung der Geltungsdauer der Kriegsgesetzgebung (zur Durchführung des Kriegs) oder der Rechtsetzung aus Anlass des Kriegs.
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Wissenschaft

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„Erstens kommt es anders, und zweitens als man denkt.“ Diese Formulierung stammt von Wilhelm Busch, der damit die Erwartungen des 19. Jahrhunderts poetisch auf den Punkt gebracht hat. Damals wurde Wissenschaft zum Beruf, was für den Soziologen Max Weber bedeutete, dass die Welt berechenbar und damit entzaubert wurde. Dies geschah...

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Wissenschaft

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