Lexikon
Kaper
[
das Kapern; Kapereidie
]in früheren Zeiten das Aufbringen von Handelsschiffen eines anderen Staates durch bewaffnete Handelsschiffe aufgrund besonderer staatlicher Ermächtigung (Kaperbriefe) außerhalb eines völkerrechtlich anerkannten Kriegszustands. Diese von den Seemächten im 18. und teilweise noch zu Beginn des 19. Jahrhunderts ausgeübte Praxis wurde durch die Pariser Seerechtsdeklaration von 1856 verboten.
Wissenschaft
Fernsehen im Kopf
Stundenlang in Fantasiewelten versinken – das klingt harmlos. Doch das maladaptive Tagträumen ist so exzessiv und zwanghaft, dass es das Leben der Betroffenen stark beeinträchtigen kann. von CHRISTIAN WOLF Schon als junges Mädchen verbrachte Jayne Bigelsen unzählige Stunden damit, in ihrem Kopf „fernzusehen“. Heute erinnert sich...
Wissenschaft
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