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Lex Hohenlohe

ein im Dezember 1899 vom Dt. Reichstag im Einvernehmen mit Reichskanzler C. zu Hohenlohe-Schillingsfürst verabschiedetes Gesetz, das das Verbot für polit. Vereine, miteinander in Verbindung zu treten, aufhob. Das Gesetz ermöglichte den Ausbau der Parteien zu Massenorganisationen u. den Aufbau von polit. Verbänden.

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