Großes Wörterbuch der deutschen Sprache
legitim
le|gi|tim 〈
Adj.
, o. Steig.〉 Ggs.
illegitim
1.
gesetzlich (anerkannt), rechtmäßig;
ein ~es Verhältnis; eine ~e Sache
2.
in der Ehe geboren, ehelich;
~e Kinder
3.
allgemein anerkannt, vertretbar;
es ist l., dies zu tun, so zu sprechen, zu handeln
[<
lat.
legitimus
„durch Gesetz bestimmt, gesetz–, rechtmäßig“, zu lex,
Gen. legis,
„Gesetz“ und –timus,
Suffix mit der Bedeutung „entsprechend, gemäß“]Wissenschaft
Abgenabelt
Die für schwimmende Häuser notwendige Technik haben Forscher aus Brandenburg und Sachsen entwickelt – und auf einem See in der Niederlausitz realisiert.
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