Großes Wörterbuch der deutschen Sprache
legitim
le|gi|tim 〈
Adj.
, o. Steig.〉 Ggs.
illegitim
1.
gesetzlich (anerkannt), rechtmäßig;
ein ~es Verhältnis; eine ~e Sache
2.
in der Ehe geboren, ehelich;
~e Kinder
3.
allgemein anerkannt, vertretbar;
es ist l., dies zu tun, so zu sprechen, zu handeln
[<
lat.
legitimus
„durch Gesetz bestimmt, gesetz–, rechtmäßig“, zu lex,
Gen. legis,
„Gesetz“ und –timus,
Suffix mit der Bedeutung „entsprechend, gemäß“]
Wissenschaft
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Wissenschaft
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Seit einiger Zeit fallen mir in den sozialen Medien vermehrt Kommentare von Wissenschaftlern auf, die sich darüber aufregen, dass Leute „ihre eigenen Recherchen machen“. Nur wer Experte ist und einen Doktortitel in der passenden Disziplin vorzuweisen hat, dürfe sich zu einem Thema äußern. Alle anderen sollen gefälligst schweigen...