Großes Wörterbuch der deutschen Sprache

legitim

le|gi|tim
Adj.
, o. Steig.
Ggs.
illegitim
1.
gesetzlich (anerkannt), rechtmäßig;
ein ~es Verhältnis; eine ~e Sache
2.
in der Ehe geboren, ehelich;
~e Kinder
3.
allgemein anerkannt, vertretbar;
es ist l., dies zu tun, so zu sprechen, zu handeln
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lat.
legitimus
„durch Gesetz bestimmt, gesetz, rechtmäßig“, zu
lex,
Gen.
legis,
„Gesetz“ und
timus,
Suffix mit der Bedeutung „entsprechend, gemäß“]
Marspolkappe, Mars
Wissenschaft

Wenn die Marsluft vom Himmel fällt

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hossenfelder_02.jpg
Wissenschaft

„Ich hab’ das mal recherchiert“ – aber richtig

Seit einiger Zeit fallen mir in den sozialen Medien vermehrt Kommentare von Wissenschaftlern auf, die sich darüber aufregen, dass Leute „ihre eigenen Recherchen machen“. Nur wer Experte ist und einen Doktortitel in der passenden Disziplin vorzuweisen hat, dürfe sich zu einem Thema äußern. Alle anderen sollen gefälligst schweigen...

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