Großes Wörterbuch der deutschen Sprache

legitim

le|gi|tim
Adj.
, o. Steig.
Ggs.
illegitim
1.
gesetzlich (anerkannt), rechtmäßig;
ein ~es Verhältnis; eine ~e Sache
2.
in der Ehe geboren, ehelich;
~e Kinder
3.
allgemein anerkannt, vertretbar;
es ist l., dies zu tun, so zu sprechen, zu handeln
[< 
lat.
legitimus
„durch Gesetz bestimmt, gesetz, rechtmäßig“, zu
lex,
Gen.
legis,
„Gesetz“ und
timus,
Suffix mit der Bedeutung „entsprechend, gemäß“]
Neben dem vollständig autarken Demo-Haus (rechts) liegt auf dem Bergheider See auch ein mit Solarenergie betriebenes Konferenzschiff. ©Fraunhofer IVI, Dresden
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