Lexikon

Lord

[
lɔ:d; englisch, „Herr“
]
Titel der Mitglieder des englischen Oberhauses (Peers), erblicher Titel vom Baron aufwärts für die ältesten Söhne des Adels, nicht erblicher Titel für die geistlichen und die persönlichen Lords; Anrede für die Oberrichter im Amt; in Verbindung mit Titeln:
Erster Lord der Admiralität (Marineminister), Lordkanzler (Justizminister), Erster Lord des Schatzes (zusätzlicher Titel des Premierministers), Lordpräsident des Rates und Lordsiegelbewahrer (Titel von Kabinettsministern), Lord Mayor (Titel der Oberbürgermeister von London, York, Liverpool, Manchester, Dublin und Belfast); House of Lords, das Oberhaus. Als Landlords wurden die Großgrundbesitzer (Grundherren) bezeichnet.
Humanoide Figur mit Froskopf, trägt Anzug und Aktentasche, steht auf grauem Hintergrund, Text:
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