Großes Wörterbuch der deutschen Sprache

Kanzler:
Das Wort geht auf das lateinische
cancelli
zurück, das die Schranken bezeichnet, von der aus Bekanntmachungen einer Behörde verlesen wurden. Der spätlateinische Ausdruck
cancellarius
bezeichnet eine Person, die Staatsurkunden ausfertigt und einer
Kanzlei
vorsteht. Das wird im Althochdeutschen
kanzellari
und mittelhochdeutsch
kanzelaere, kenzelaere
. Der
Kanzler
war im Mittelalter der oberste Hofbeamte des römischdeutschen Reichs, der die königlichen Urkunden ausfertigte. Daraus entstanden seinerzeit schon je nach Hierarchiestufe Begriffe wie
Erzkanzler, Hofkanzler
oder
Reichskanzler
. In den deutschen Kleinstaaten gibt es den Kanzler seit dem 15. Jahrhundert. In Preußen wurde es 1807 der Titel des Justizministers. Seit Anfang des 19. Jahrhunderts gab es dort wie auch in Österreich den Titel
Staatskanzler
. Heute ist
Bundeskanzler
in Deutschland und in Österreich die Bezeichnung des Regierungschefs. In der Schweiz dagegen ist der
Bundeskanzler
lediglich Leiter der
Regierungskanzlei
. Darüber hinaus wird der Begriff auch in Großbritannien verwendet. Dort führt der Justizminister den Titel
Lord Chancellor
und der Finanzminister den des
Chancellor (of the Exchequer)
. Außerhalb der Regierungsebene gibt es schließlich auch an deutschen Universitäten einen
Kanzler
: Er ist dort der leitende Verwaltungsbeamte.
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