Lexikon

Obduktiọn

[
lateinisch
]
Autopsie; Sektion; innere Leichenschau; Nekropsie
die Öffnung einer Leiche für eine innere Untersuchung zur Klärung der Todesursache, von Pathologen oder von Gerichtsmedizinern durchgeführt; wird in Kliniken und Krankenhäusern insbesondere bei unklaren Todesfällen sowie zur Qualitätskontrolle von Diagnostik und Therapie vorgenommen (klinische Sektion). Eine Obduktion im Rahmen der ärztlichen Aus- und Fortbildung auf pathologisch-anatomischem Gebiet oder zur Klärung wissenschaftlicher Fragesellungen ist nur zulässig mit schriftlicher Zustimmung des Verstorbenen zu Lebzeiten (anatomische Sektion). Eine Obduktion ist gesetzlich vorgesehen und nach gerichtlicher Anordnung durchzuführen bei Verdacht auf Fremdverschulden (gerichtliche Sektion).
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