Lexikon
Personạlausweis
Dokument zum Nachweis der Identität. In Deutschland besteht nach dem Gesetz über Personalausweise in der Fassung vom 18. 6. 2009 für Personen über 16 Jahre die Pflicht, einen Personalausweis zu besitzen, soweit sie sich nicht durch einen gültigen Pass ausweisen können oder wollen. Der Personalausweis wird als verschweißte Plastikkarte nach einheitlichem Muster hergestellt. Er enthält Lichtbild, Seriennummer, Daten zur Person, Unterschrift und ist maschinenlesbar. Der Personalausweis hat eine Gültigkeitsdauer von 10 Jahren (bei Personen unter 26 Jahren von 5 Jahren) und kann nicht verlängert, sondern muss neu ausgestellt werden.
Wissenschaft
Abfallbeseitigung im Gehirn könnte Gedächtnis verbessern
Je älter wir werden, desto schlechter kann unser Gehirn Abfallstoffe entsorgen. Das kann mit einer verringerten Gedächtnisfunktion bis hin zu neurodegenerativen Krankheiten einhergehen. An Mäusen haben Forschende nun nachgewiesen, dass die Lymphgefäße rings ums Gehirn eine wichtige Rolle für die Abfallentsorgung und für das...
Wissenschaft
Der Akku als Schatztruhe
Immer mehr Autos fahren elektrisch. Doch was soll mit den ausgedienten Lithium-Ionen-Batterien passieren? Gehäuse und Kabel lassen sich einfach wiederverwerten, die Bestandteile von Modulen und Zellen weit schwieriger. Aber es gibt Lösungen. von KLAUS SIEG Ob Smartphone, Laptop, Spielzeug, Fernbedienung oder Elektroauto: Lithium-...
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