Lexikon
Personạlausweis
Dokument zum Nachweis der Identität. In Deutschland besteht nach dem Gesetz über Personalausweise in der Fassung vom 18. 6. 2009 für Personen über 16 Jahre die Pflicht, einen Personalausweis zu besitzen, soweit sie sich nicht durch einen gültigen Pass ausweisen können oder wollen. Der Personalausweis wird als verschweißte Plastikkarte nach einheitlichem Muster hergestellt. Er enthält Lichtbild, Seriennummer, Daten zur Person, Unterschrift und ist maschinenlesbar. Der Personalausweis hat eine Gültigkeitsdauer von 10 Jahren (bei Personen unter 26 Jahren von 5 Jahren) und kann nicht verlängert, sondern muss neu ausgestellt werden.
Wissenschaft
Ein Hauch von Material
Die Erforschung extrem flacher, sogenannter zweidimensionaler Materialien macht rasante Fortschritte. Ihre Anwendungen sind vielfältig – von der Abwasserreinigung bis zur Nanoelektronik. von THERESA KÜCHLE Ein Stückchen Klebeband und ein Graphitblock – das reicht aus, um ein Material aus einer einzigen Lage Kohlenstoff-Atome...
Wissenschaft
Am Rand der Raumzeit
Wenn unser Universum aus einer Singularität entsprungen wäre, bliebe der Urknall ein Mysterium. Doch Kosmologen wollen sich damit nicht abfinden. von RÜDIGER VAAS Hat die Welt einen Anfang oder existiert sie ewig? Diese höchst kontroverse Frage ist uralt – älter als die moderne Kosmologie, die auf der Allgemeinen...
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