Lexikon

Pass

Verwaltungsrecht
eine öffentliche Urkunde zur Legitimation einer Person, insbesondere im internationalen Verkehr. In der Bundesrepublik Deutschland ist das Passgesetz vom 19. 4. 1986 maßgebend. Deutsche und Ausländer, die in die Bundesrepublik Deutschland einreisen oder sie verlassen, sind verpflichtet, sich durch einen Pass auszuweisen (Passzwang). Aufgrund zwischenstaatlicher Vereinbarungen kann Befreiung vom Passzwang eintreten, wenn ein gültiger Personalausweis vorgelegt wird.
In Österreich richtet sich die Passerteilung nach dem Passgesetz 1969.
Das schweizerische Passwesen ist geregelt durch den Bundesratsbeschluss über die Einreise und Anmeldung der Ausländer vom 10. 4. 1946 und die VO über den Schweizerpass vom 17. 7. 1959; zuständig für die Passerteilung sind die Kantone.
Keimlinge und Mini-Gewächshäuser
Wissenschaft

Fördern Perowskit-Solarzellen das Pflanzenwachstum?

Halbtransparente Perowskit-Solarzellen können eine Lösung für die landwirtschaftliche Photovoltaiknutzung sein: Sie wandeln Sonnenlicht effizient in Elektrizität um und lassen gleichzeitig Licht für das Pflanzenwachstum durch. Dadurch lassen sich Flächen doppelt nutzen, ohne dass die Energiegewinnung in Konkurrenz zur...

Stempel mit umgedrehtem Text und blauer Markierung, daneben ein Holzstempel mit schwarzem Gummi.
Wissenschaft

Cum hoc ergo propter hoc

Warum wir manchmal auch dort Zusammenhänge sehen, wo gar keine sind, erklärt Dr. med. Jürgen Brater. Der kompliziert klingende lateinische Merksatz „Cum hoc ergo propter hoc“ – wörtlich übersetzt: „Mit diesem, folglich deswegen“ – bezeichnet ein weit verbreitetes Phänomen, das in allen möglichen Bereichen des täglichen Lebens,...

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