Lexikon
Pass
Verwaltungsrecht
eine öffentliche Urkunde zur Legitimation einer Person, insbesondere im internationalen Verkehr. In der Bundesrepublik Deutschland ist das Passgesetz vom 19. 4. 1986 maßgebend. Deutsche und Ausländer, die in die Bundesrepublik Deutschland einreisen oder sie verlassen, sind verpflichtet, sich durch einen Pass auszuweisen (Passzwang). Aufgrund zwischenstaatlicher Vereinbarungen kann Befreiung vom Passzwang eintreten, wenn ein gültiger Personalausweis vorgelegt wird.
In Österreich richtet sich die Passerteilung nach dem Passgesetz 1969.
Das schweizerische Passwesen ist geregelt durch den Bundesratsbeschluss über die Einreise und Anmeldung der Ausländer vom 10. 4. 1946 und die VO über den Schweizerpass vom 17. 7. 1959; zuständig für die Passerteilung sind die Kantone.
Wissenschaft
Neuer Index bewertet Städte nach Gesundheitsfaktoren
Städte beeinflussen durch ihre Gestaltung die Gesundheit und das Wohlbefinden ihrer Bewohner. Förderliche Faktoren sind beispielsweise viele Grünflächen, eine hohe Luftqualität und eine gute Infrastruktur für Fußgänger und Radfahrer. Wie verschiedene europäische Städte in dieser Hinsicht abschneiden, zeigt nun der „Healthy Urban...
Wissenschaft
»Alzheimer einige Jahre früher erkennen«
Warum der Alzheimer-Forscher Thomas Wolbers seine Probanden in eine virtuelle Welt versetzt, erzählt er im Interview. Das Gespräch führte tim schröder Herr Prof. Wolbers, neuartige Alzheimer-Medikamente wie Lecanemab können nur dann helfen, wenn die Krankheit sehr früh diagnostiziert wird – idealerweise, bevor die ersten Symptome...