Lexikon

Pfandleihe

Pfandleihgeschäft
von öffentlichen (meist kommunalen) Stellen oder von privaten, der behördlichen Erlaubnis bedürftigen Unternehmungen (Leihhäuser, Pfandhäuser, Pfandleihanstalten) betriebenes Geschäft, gegen Hinterlegung von Pfändern und gegen festgesetzte Zinssätze kurzfristig Geld auszuleihen. Für das hinterlegte Pfand wird ein Pfandschein ausgestellt. Bis zu einem bestimmten Termin nicht eingelöste Pfänder werden öffentlich versteigert.
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