Lexikon
Pfandleihe
Pfandleihgeschäftvon öffentlichen (meist kommunalen) Stellen oder von privaten, der behördlichen Erlaubnis bedürftigen Unternehmungen (Leihhäuser, Pfandhäuser, Pfandleihanstalten) betriebenes Geschäft, gegen Hinterlegung von Pfändern und gegen festgesetzte Zinssätze kurzfristig Geld auszuleihen. Für das hinterlegte Pfand wird ein Pfandschein ausgestellt. Bis zu einem bestimmten Termin nicht eingelöste Pfänder werden öffentlich versteigert.
Wissenschaft
Heiße Flecken in der Tiefsee
In einigen Regionen der Ozeane quillt heißes Wasser aus dem Meeresboden hervor. Diese hydrothermalen Quellen sind nicht nur einzigartige Lebensräume für exotische Tiere und speziell angepasste Mikroorganismen, sondern bergen auch viele von der Industrie begehrte Rohstoffe. von THERESA GUGGOLZ Als ein Team aus französischen und US...
Wissenschaft
Die Champions vom Rhein
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