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Pflichtenkollisin

Recht
widerstreitende Rechtspflichten, von denen der Täter nur eine erfüllen kann; erfüllt er die höher- oder gleichwertige Pflicht, so ist er gerechtfertigt. (Der Täter kann z. B. von zwei Unfallverletzten nur einem helfen.) Wird die geringerwertige Pflicht erfüllt, so ist der Täter regelmäßig strafbar. Notstand.

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