Lexikon

Praetor

[
lateinisch, „der Vorangehende“
]
in der römischen Frühzeit Titel der Feldherren, seit 367 v. Chr. nach dem Konsul der höchste Stadtbeamte (Praetor urbanus), dem seit 241 v. Chr. ein Fremdenpraetor (Praetor peregrinus) zur Seite gestellt wurde. Der Praetor hatte vornehmlich richterliche Aufgaben. Er war wie der Konsul für ein Jahr in den Zenturiatkomitien gewählt, mit dem Recht, während der Dauer seiner Amtszeit rechtskräftige Edikte zu erlassen. Zeichen seiner Würde waren 6 Liktoren, die ihm voranschritten. Er konnte anstelle der Konsuln mit dem militärischen Oberbefehl betraut werden. Mit zunehmender Erweiterung des Römischen Reichs wurde die ursprüngliche Zahl von 2 Praetoren durch Sulla auf 8, durch Cäsar auf 16 und in der Kaiserzeit zeitweise auf 18 erhöht.
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