Lexikon
Qualitätswein
amtlich geprüfter Wein höherer Güte mit Herkunftsbezeichnung und Prüfnummer (A.P.-Nummer); untergliedert in Qualitätsweine bestimmter Anbaugebiete (QbA) und Prädikatsweine (bis 2007 Qualitätsweine mit Prädikat). QbA müssen zu 100% aus einem der 13 deutschen Anbaugebiete stammen, und zwar mit einem Mostgewicht, das je nach Gebiet zwischen mindestens 50 und 72° Oechsle liegt. Qualitätsweine b. A. dürfen durch die Zugabe von Zucker zum Most angereichert („chaptalisiert“) werden. Für Prädikatsweine gelten höhere Anforderungen. Diesen Weinen darf kein Zucker zugesetzt werden. Verschiedene Prädikate (Kabinett, Spätlese, Auslese, Beerenauslese, Trockenbeerenauslese, und Eiswein,) legen die unterschiedlichen Mindestmostgewichte je nach Rebsorte und Anbaugebiet fest. Als zusätzliche Qualitätsstufen wurden mit dem Jahrgang 2000 die Weinkategorien Classic und Selection eingeführt.
Der deutsche Qualitätswein entspricht dem französischen VDQS (Vins Délimités de Qualité Supérieure) und AOC (Appellation d’Origine Contrôlée), dem italienischem DOC (Denominazione di Origine Controllata) und DOCG (Denominazione di Origine Controllata e Garantita) und dem spanischen D.O. (Denominación de Origen).
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