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Rechtspflege

meist Ausdruck für Justiz, Gerichtsbarkeit, Rechtsprechung; im weiteren Sinne zählen auch Bereiche der Verwaltung zur Rechtspflege. Rechtspflegeministerium in Deutschland bedeutet, dass das (Länder-)Justizministerium auch die Zuständigkeit für die Sozialgerichtsbarkeit und die Verwaltungsgerichtsbarkeit (sonst: Innenministerium) hat.
Österreich:
Rechtspflegegesetz von 1962. In der
Schweiz
ist die Rechtspflege größtenteils Sache der Kantone und kantonal unterschiedlich geregelt.
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