Lexikon
Reederei
im engeren Sinne des HGB (§§ 489 ff.) Erwerbsgesellschaft eigener Art, bei der im Gegensatz zum Einzelreeder mehrere Personen ein ihnen gemeinschaftlich zustehendes Schiff zum Erwerb durch die Seeschifffahrt für gemeinsame Rechnung verwenden (Partenreederei). Im weiteren Sinne das Gewerbe, das die Beförderung von Personen und Gütern mittels Seeschiffen mit kaufmännischer Zielsetzung betreibt.
Wissenschaft
Wie die Zwerge vorwärtskommen
Nanometerkleine Roboter sollen künftig unter anderem durch den menschlichen Körper streifen und krank machende Mikroorganismen unschädlich machen. Doch dafür müssen ihnen die Forscher zunächst einmal die Fähigkeit zur passenden Bewegung beibringen. von REINHARD BREUER Es ist wohl das bizarrste Autorennen der Welt. Beim „Nanocar...
Wissenschaft
Wie sich der Darm von Schwangeren verändert
Während der Schwangerschaft und in der Stillzeit verändern sich viele Dinge im weiblichen Körper. Nun haben Forschende entdeckt, dass sich auch die Zellen im Darm schwangerer Frauen erheblich umorganisieren und vergrößern. Die Oberfläche des Dünndarms verdoppelt sich dabei, wodurch die werdenden Mütter mehr Nährstoffe aus der...