Lexikon

Reederei

im engeren Sinne des HGB (§§ 489 ff.) Erwerbsgesellschaft eigener Art, bei der im Gegensatz zum Einzelreeder mehrere Personen ein ihnen gemeinschaftlich zustehendes Schiff zum Erwerb durch die Seeschifffahrt für gemeinsame Rechnung verwenden (Partenreederei). Im weiteren Sinne das Gewerbe, das die Beförderung von Personen und Gütern mittels Seeschiffen mit kaufmännischer Zielsetzung betreibt.
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Wissenschaft

Gesunde Ernährung ist Gen-Sache

Was wir essen, kann unser Erbgut verändern – und umgekehrt regeln die Gene, welche Lebensmittel wir gut vertragen. Neue Erkenntnisse könnten helfen, für jeden Einzelnen passende Ernährungstipps zu finden. von JÜRGEN BRATER, ILLUSTRATIONEN: RICARDO RIO RIBEIRO MARTINS Haben Sie sich auch schon einmal gefragt, warum manche Menschen...

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Wissenschaft

It started with a kiss

Eine neue astronomische Studie förderte kürzlich pikante Informationen zutage: Im ewigen Eis des äußeren Sonnensystems kam es anscheinend vor einigen Milliarden Jahren zu einer heißen Liebschaft. Wer ist das auf frischer Tat ertappte Paar? Pluto und sein größter Mond Charon. Die beiden tiefgefrorenen Welten sorgen nicht nur dank...

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