Lexikon
Reederei
im engeren Sinne des HGB (§§ 489 ff.) Erwerbsgesellschaft eigener Art, bei der im Gegensatz zum Einzelreeder mehrere Personen ein ihnen gemeinschaftlich zustehendes Schiff zum Erwerb durch die Seeschifffahrt für gemeinsame Rechnung verwenden (Partenreederei). Im weiteren Sinne das Gewerbe, das die Beförderung von Personen und Gütern mittels Seeschiffen mit kaufmännischer Zielsetzung betreibt.
Wissenschaft
Pflanzen können bis sechs zählen
Je nachdem wie nass oder trocken es ist, passen Pflanzen ihren Wasserverbrauch an, indem sie über ihre Poren auf den Blättern mehr oder weniger Wasser verdunsten lassen. Bestimmte Umweltreize zeigen ihnen Wassermangel an, woraufhin die Pflanzen ihre Poren schließen. Dabei zählen und verrechnen sie aufeinanderfolgende Umweltreize...
Wissenschaft
Wie Kalorienangaben unsere Lebensmittelauswahl beeinflussen
Welchen Effekt haben Kalorienangaben auf Lebensmitteln? Dieser Frage ist nun eine Cochrane-Metastudie mit Daten von rund 10.000 Personen nachgegangen. Demnach können die Kennzeichnungen Verbrauchern tatsächlich dabei helfen, sich für kalorienärmere Lebensmittel zu entscheiden. Der Effekt ist allerdings nur gering: Bei einer...
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