Lexikon
Reederei
im engeren Sinne des HGB (§§ 489 ff.) Erwerbsgesellschaft eigener Art, bei der im Gegensatz zum Einzelreeder mehrere Personen ein ihnen gemeinschaftlich zustehendes Schiff zum Erwerb durch die Seeschifffahrt für gemeinsame Rechnung verwenden (Partenreederei). Im weiteren Sinne das Gewerbe, das die Beförderung von Personen und Gütern mittels Seeschiffen mit kaufmännischer Zielsetzung betreibt.
Wissenschaft
Wie die Digitalisierung unsere Erinnerung beeinflusst
Tag für Tag dokumentieren wir digital unser Leben: Wir schreiben E-Mails und Chatnachrichten, halten Eindrücke auf Fotos und Videos fest, teilen unsere Gedanken in sozialen Medien und erfassen teilweise sogar unsere Gesundheitsdaten. Wenn wir wissen wollen, was wir heute vor einem Jahr gemacht haben, genügt ein Blick aufs...
Wissenschaft
Reine Kopfsache
Neue neuronale Techniken bauen Brücken zwischen Gehirn und Körper. Querschnittsgelähmte können ihre Arme und Hände wieder nutzen, und Menschen, die nicht mehr in der Lage sind zu sprechen, können wieder kommunizieren. von REINHARD BREUER Bill Kochevar war der erste Gelähmte, der seine Hand allein per Gedanken und Hightech steuern...