Lexikon
Reichskulturkammer
nationalsozialistische Zwangsorganisation des Berufsstandes der „Kulturschaffenden“ (seit 22. 9. 1933). Die Reichskulturkammer unterstand dem Reichspropagandaminister J. Goebbels und gliederte sich in Reichsschrifttums-, Reichspresse-, Reichsrundfunk-, Reichstheater-, Reichsmusik-, Reichsfilmkammer und Reichskammer für bildende Künste. Nichtaufnahme oder Ausschluss bedeutete Berufsverbot.
Goebbels, Joseph: Rundfunkansprache
Joseph,Goebbels
© Corbis/Bettmann
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