11. November: Durch Verordnung des Reichsinnenministers wird Juden der Besitz von Waffen verboten.
12. November: Durch Verordnung des Beauftragten für den Vierjahresplan wird den deutschen Juden als Sühne für den Mord an Ernst vom Rath eine Kontribution von einer Milliarde Reichsmark auferlegt.
12. November: Durch die Verordnung zur Ausschaltung von Juden aus dem deutschen Wirtschaftsleben wird diesen u.a. der Betrieb von Einzelhandelsverkaufsstellen, Versandgeschäften, Handwerksbetrieben sowie das Feilbieten von Waren aller Art verboten und die Tätigkeit als Betriebsführer untersagt.
12. November: Durch die Verordnung zur Wiederherstellung des Straßenbildes bei jüdischen Gewerbebetrieben wird den Geschäftsleuten auferlegt, die aufgrund der »Empörung des Volkes« entstandenen Schäden auf eigene Kosten zu beseitigen.
12. November: Auf Anweisung des Präsidenten der Reichskulturkammer, Joseph Goebbels, wird Juden das Betreten von Theatern, Kinos, Konzerten, Vorträgen, Ausstellungen und; ähnlichen Veranstaltungen kultureller Art verboten.
16. November: Durch Erlass des Führers und Reichskanzlers wird Juden das Tragen von militärischen Uniformen verboten.
28. November: Durch eine Polizeiverordnung über das Auftreten der Juden in der Öffentlichkeit können über Juden räumliche oder zeitliche Ausgangssperren verhängt werden.