Lexikon

Schutzhaft

vor 1914 ausschl. der kurzfristige Polizeigewahrsam zum Schutz einer Person; später wurde auch in Rechtsstaaten die in Ausnahmesituationen (Krieg) eingeführte Vorbeugehaft gegen polit. Verdächtige verschiedentlich als S. bezeichnet. Im nat.-soz. Dtschld. wurde mit der Verordnung des Reichs-Präs. zum Schutz von Volk u. Staat vom 28. 2. 1933 (Reichstagsbrandverordnung) das Grundrecht auf Freiheit der Person außer Kraft gesetzt. Bei der gerichtlich nicht nachprüfbaren Anwendung der S. gegen polit. Gegner aller Richtungen, gegen Kriminelle u. sog. „Volksschädlinge“ hielten sich Polizei u. SS nicht an die in der Verordnung enthaltene Beschränkung auf die „Abwehr kommunist. staatsgefährdender Gewaltakte“. Nach Kriegsbeginn 1939 gab es in der Regel keine Entlassungen aus der S. mehr, die seit 1938 nur noch in den Konzentrationslagern vollstreckt wurde.
Wissenschaft

Fatale Rauchzeichen

Dass Zigarettenrauch nicht gesund ist, weiß man schon lange. Wenn Raucherinnen und Raucher derart stark husten müssen, dass ihnen beinahe das Beuschel zum Hals rauskommt, nennt man das in Österreich deshalb gern einen Friedhofsjodler. Trotzdem war das Gezeter groß, als die Europäische Kommission unlängst empfohlen hat, rauchfreie...

Wissenschaft

Archäologe aus Leidenschaft

Vor 200 Jahren wurde Heinrich Schliemann geboren. Als Kaufmann wurde er reich, als Entdecker Trojas berühmt. Durch seine Grabungen wurde er zum Pionier der Prähistorischen Archäologie. von LEONI HELLMAYR Manch ein Entdecker gerät nach dem Tod in Vergessenheit. Nicht so Heinrich Schliemann: Seit er bei Grabungen auf dem...

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