Lexikon
Schutzhaft
vor 1914 ausschließlich der kurzfristige Polizeigewahrsam zum Schutz einer Person; später wurde auch in Rechtsstaaten, so in der Weimarer Republik (ab 1919), unter besonderen Umständen (z. B. Ausnahmezustand, Krieg) eingeführte Vorbeugehaft verschiedentlich als Schutzhaft bezeichnet. Im national-sozialistischen Deutschland wurde mit der Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutz von Volk und Staat vom 28. 2. 1933 (Reichstagsbrandverordnung) das Grundrecht auf Freiheit der Person außer Kraft gesetzt. Bei der gerichtlich nicht nachprüfbaren Anwendung der Schutzhaft gegen politische Gegner aller Richtungen, gegen Kriminelle und sog. „Volksschädlinge“ hielten sich Polizei und SS nicht an die in der Verordnung enthaltene Beschränkung auf die „Abwehr kommunistischer staatsgefährdender Gewaltakte“. Nach Kriegsbeginn 1939 gab es in der Regel keine Entlassungen aus der Schutzhaft mehr, die seit 1938 nur noch in den Konzentrationslagern vollstreckt wurde.
Wissenschaft
Späte Diagnose
Viele Menschen spüren, wenn etwas mit ihrer Gesundheit nicht stimmt. Aber unnötig spät bekommen sie erst ihre Diagnose, ob HIV oder Krebs. von SUSANNE DONNER Als der 36-jährige Mann aus Berlin auf seiner Zunge ein Knötchen, eine Papel, bemerkt, die immer größer wird, geht er zum Arzt. Er ahnt bereits, dass es um seine Gesundheit...
Wissenschaft
Das Dilemma mit dem grünen Tee
Alles, was wir in flüssiger oder fester Form zu uns nehmen, wirkt auf unser Wohlbefinden – uralter Hut. Auch dass einzelne Nahrungsmittel offenbar ganz spezifische Wirkungen haben, weiß man schon lange. Die moderne Ernährungsforschung ist seitdem vor allem an drei Fragen interessiert: Welche exakten Bestandteile machen die...
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