Lexikon

Schutzhaft

vor 1914 ausschließlich der kurzfristige Polizeigewahrsam zum Schutz einer Person; später wurde auch in Rechtsstaaten, so in der Weimarer Republik (ab 1919), unter besonderen Umständen (z. B. Ausnahmezustand, Krieg) eingeführte Vorbeugehaft verschiedentlich als Schutzhaft bezeichnet. Im national-sozialistischen Deutschland wurde mit der Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutz von Volk und Staat vom 28. 2. 1933 (Reichstagsbrandverordnung) das Grundrecht auf Freiheit der Person außer Kraft gesetzt. Bei der gerichtlich nicht nachprüfbaren Anwendung der Schutzhaft gegen politische Gegner aller Richtungen, gegen Kriminelle und sog. „Volksschädlinge“ hielten sich Polizei und SS nicht an die in der Verordnung enthaltene Beschränkung auf die „Abwehr kommunistischer staatsgefährdender Gewaltakte“. Nach Kriegsbeginn 1939 gab es in der Regel keine Entlassungen aus der Schutzhaft mehr, die seit 1938 nur noch in den Konzentrationslagern vollstreckt wurde.
Gesteine
Wissenschaft

Große Lithiumreserven auch in Norddeutschland

Im deutschen Tiefenwasser gibt es wahrscheinlich so viel Lithium, dass Deutschland seinen Eigenbedarf damit über Jahrzehnte decken könnte. Das zeigt eine Studie, die Vorkommen im Norddeutschen Tiefland und im Thüringer Becken untersucht hat. Benötigt wird der Rohstoff vor allem für Lithium-Ionen-Akkus, die unter anderem in...

Oktopus
Wissenschaft

Unterschätzte Intelligenz

Studien zu Oktopussen und Krebsen zeigen: Auch wirbellose Tiere sind schlau – und empfindsam. von BETTINA WURCHE Im schlammigen Meeresboden gräbt ein Oktopus eine Kokosnussschale aus, klemmt sie sich unter die Arme und marschiert davon. Als er eine zweite Schale findet, setzt er sich hinein und zieht die andere als Dach über sich...

Weitere Artikel aus dem Wahrig Herkunftswörterbuch

Weitere Artikel aus dem Vornamenlexikon