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4. Dezember 1916  -  Kaiser Wilhelm II ...

Kaiser Wilhelm II. unterzeichnet das vom Reichstag beschlossene Gesetz über den Ausnahmezustand. Damit wird eine militärische Zentralinstanz geschaffen, die Beschwerden über die aufgrund des Ausnahmezustandes verhängten Maßnahmen (u. a. Schutzhaft, Zeitungsverbote, Versammlungsverbote) entgegennimmt.

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