Lexikon
Seeadler: Schutz in Deutschland
Seeadlerschutz in Deutschland
Der Seeadler (Haliaeëtus albicilla), als Inbegriff der Stärke gern als Wappentier abgebildet, wurde jahrhundertelang verfolgt und steht heute in vielen Ländern Europas auf der Roten Liste der besonders gefährdeten Arten. Seine Existenz wird aber auch weiterhin durch zahlreiche menschliche Aktivitäten bedroht: durch den Raub von Eiern und Jungtieren, durch Abschuss und Fallenfang, durch Tourismus und Flugverkehr, durch Forstarbeiten, die Regulierung von Flüssen und Uferverbauungen, durch Überfischung seiner Beutetiere sowie durch eine noch längere Liste an Umweltgiften, die sich in der Nahrungskette anreichern, schließlich konzentriert im Endverbraucher, in diesem Fall im Körper des Seeadlers, ansammeln. Die Gifte können einzeln und in ihrem Zusammenwirken zahlreiche Organveränderungen beim Seeadler bewirken und seine Fortpflanzung durch Unfruchtbarkeit und missgebildet oder abgestorbene Embryonen nachhaltig stören.
Schon 1968 begann der WWF (World Wide Fund for Nature) in Schleswig-Holstein mit einem Projekt zum Schutz des Seeadlers. Ruhezonen um die Horste wurden eingerichtet und die Brut vor Eierdieben geschützt. Doch blieben Erfolge zunächst aus. Erst als 1975 das auch in der Bundesrepublik bis dahin häufig eingesetzte Insektenvertilgungsmittel DDT verboten wurde, stellten sich Brut- und Aufzuchterfolge ein. In den Jahren von 1975 bis 1990 konnten in Schleswig-Holstein insgesamt 81 Seeadlerjunge erbrütet werden, während die Zahl der Brutpaare von drei (1982) auf acht anstieg (1991). Zuvor schafften es 1969 gerade 7 und in den weiteren Jahren lediglich 4–5 Paare, insgesamt etwa einen Jungvogel pro Jahr in den Bestand einzubringen.
Auch in der DDR hatten die Seeadlerbestände unter hohen Giftbelastungen stark gelitten. Nach dem dortigen DDT-Verbot erholte sich der Bestand jedoch wieder, und heute leben wieder 130 Paare in den östlichen Bundesländern, vorwiegend in Neubrandenburg, im Gebiet der Mecklenburgischen Seenplatte sowie im Grenzgebiet zu Schleswig-Holstein und Niedersachsen. Diese Bestände gilt es nach der Öffnung der Grenze vor den anstürmenden Touristenmassen und vor einer gefährlichen Ausweitung des Wassersports zu schützen. Aber auch jeder Einzelne kann helfen, sei es durch die finanzielle Unterstützung der Naturschutzorganisationen, der Teilnahme an der Bewachung der Horste, die Beachtung der Betretungsverbote in den Brutgebieten oder durch ein umweltbewussteres Verhalten im eigenen Haus und bei der Wahl des Verkehrsmittels.
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