Lexikon

Staatenlose

Apolide; Apatride
Personen ohne Staatsangehörigkeit. Dieser Verlust kann eintreten bei Ausbürgerung durch den Heimatstaat, durch Antrag auf Entlassung aus der Staatsangehörigkeit; in einigen Rechtsordnungen bei Frauen als Verlust der Staatsangehörigkeit infolge Heirat und Nichterwerb der Staatsangehörigkeit des Mannes, nach manchen Regelungen bei langem Auslandsaufenthalt ohne Meldung bei der Staatsvertretung, bei Auslandsaufenthalt und Nichterfüllung der Wehrpflicht, bei Gebietsannexionen, Untergang des Staats ohne Erwerb der neuen Staatsangehörigkeit. In Deutschland soll gemäß Art. 16 GG Staatenlosigkeit vermieden werden. Da der Rechtsschutz durch den Heimatstaat vermittelt wird, sind Staatenlose weithin rechtlos.
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