Lexikon
Staatenlose
Apolide; ApatridePersonen ohne Staatsangehörigkeit. Dieser Verlust kann eintreten bei Ausbürgerung durch den Heimatstaat, durch Antrag auf Entlassung aus der Staatsangehörigkeit; in einigen Rechtsordnungen bei Frauen als Verlust der Staatsangehörigkeit infolge Heirat und Nichterwerb der Staatsangehörigkeit des Mannes, nach manchen Regelungen bei langem Auslandsaufenthalt ohne Meldung bei der Staatsvertretung, bei Auslandsaufenthalt und Nichterfüllung der Wehrpflicht, bei Gebietsannexionen, Untergang des Staats ohne Erwerb der neuen Staatsangehörigkeit. In Deutschland soll gemäß Art. 16 GG Staatenlosigkeit vermieden werden. Da der Rechtsschutz durch den Heimatstaat vermittelt wird, sind Staatenlose weithin rechtlos.
Wissenschaft
Stätte des Fortschritts
Das MEET Batterieforschungszentrum der Universität Münster will die Leistung und die Nachhaltigkeit von Akkus steigern und die Batteriezellfertigung in Europa vorantreiben. Ein Besuch. von FRANK FRICK Münster ist bekannt als Fahrradstadt: Mehr als ein Drittel der Stadtbevölkerung ist hier täglich mit dem Rad unterwegs, unter...
Wissenschaft
Auf Tuchfühlung mit dem Computer
Neuartige Bedienelemente für Computer lassen sich in die Kleidung integrieren oder direkt auf der Haut tragen. Sie sollen den Umgang mit der Technik spielend einfach machen. von THOMAS BRANDSTETTER Winzige Computersysteme, die nur wenige zehntel Millimeter klein sind, erreichen inzwischen dieselbe Rechenleistung wie ein Desktop-...