Lexikon
Staatsgefährdung
in der Bundesrepublik Deutschland als strafbare Gefährdung des demokratischen Rechtsstaats gemäß §§ 84–91 StGB geltende Delikte: Organisationsdelikte, die Vorbereitung von Sabotageakten, Störhandlungen gegen lebenswichtige Anlagen und Einrichtungen, Zersetzung der Bundeswehr und öffentlicher Sicherheitsorgane, Verunglimpfung des Bundespräsidenten, Beschimpfung der Bundesrepublik Deutschland und Verunglimpfung von Verfassungsorganen.
Entsprechende Vorschriften enthalten in Österreich § 246 ff. StGB, in der Schweiz Art. 265 ff. StGB.
Wissenschaft
Osterinsel: Doch kein Bevölkerungskollaps?
Überschritt die Bevölkerung die Tragfähigkeit der kleinen Insel und brach deshalb ein? Dieser Vermutung widersprechen nun Studienergebnisse, wonach die Population der Osterinsel wohl stets bescheiden blieb. Die neue Einschätzung der einst landwirtschaftlich genutzten Flächen legt nahe, dass es nur maximal 4000 Inselbewohner gab...
Wissenschaft
Das molekulare Gedächtnis
Chemische Elemente bilden verschiedene stabile Isotope. Winzige Unterschiede in ihrer Verteilung sind wie ein Fingerabdruck und verraten viel über die Herkunft. So lässt sich etwa der Weg des Wassers verfolgen. von RAINER KURLEMANN Alexander Frank hat ein besonderes Verhältnis zu Seen. In diesem Herbst reist der Biologe zu drei...
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