Lexikon

Staatsgefährdung

in der Bundesrepublik Deutschland als strafbare Gefährdung des demokratischen Rechtsstaats gemäß §§ 8491 StGB geltende Delikte: Organisationsdelikte, die Vorbereitung von Sabotageakten, Störhandlungen gegen lebenswichtige Anlagen und Einrichtungen, Zersetzung der Bundeswehr und öffentlicher Sicherheitsorgane, Verunglimpfung des Bundespräsidenten, Beschimpfung der Bundesrepublik Deutschland und Verunglimpfung von Verfassungsorganen.
Entsprechende Vorschriften enthalten in Österreich § 246 ff. StGB, in der Schweiz Art. 265 ff. StGB.
Über 90 Prozent des globalen Handels erfolgen über den Seeweg.
Wissenschaft

Die Zukunft der Schifffahrt

Neunzig Prozent des globalen Handels werden über das Meer abgewickelt. Zur Welthandelsflotte gehörten im Jahr 2021 über 5400 Containerschiffe. Deutschland hat nach China die zweitgrößte Flotte an Containerschiffen. Von RAINER KURLEMANN Pewek ist die nördlichste Stadt Russlands. Der kleine Küstenort auf einer Halbinsel im...

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Wissenschaft

Pfui, das tut man nicht! Oder doch?

Warum Nase hochziehen gesunder ist als Schnäuzen, erklärt Dr. med. Jürgen Brater. Andere Länder, andere Sitten. Während uns von Kindesbeinen an eingetrichtert wird, in ein Taschentuch zu schnäuzen, wenn die Nase läuft, gilt das in vielen asiatischen Kulturen als eklig und ist daher im Beisein anderer verpönt. Dagegen empfindet...

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