Lexikon
Staatsgefährdung
in der Bundesrepublik Deutschland als strafbare Gefährdung des demokratischen Rechtsstaats gemäß §§ 84–91 StGB geltende Delikte: Organisationsdelikte, die Vorbereitung von Sabotageakten, Störhandlungen gegen lebenswichtige Anlagen und Einrichtungen, Zersetzung der Bundeswehr und öffentlicher Sicherheitsorgane, Verunglimpfung des Bundespräsidenten, Beschimpfung der Bundesrepublik Deutschland und Verunglimpfung von Verfassungsorganen.
Entsprechende Vorschriften enthalten in Österreich § 246 ff. StGB, in der Schweiz Art. 265 ff. StGB.
Wissenschaft
Der solare Doppelpack
Max-Planck-Forscher haben eine neuartige Technologie für die direkte Speicherung von Sonnenlicht geschaffen. Damit ist es möglich, das Sonnenlicht in ein und demselben Material zu absorbieren und zu speichern: eine Sonnenbatterie. von RALF BUTSCHER Es ist ein recht unscheinbares, ungefähr fingernagelgroßes Plättchen, das die...
Wissenschaft
Molekularer Ententanz
Heutzutage ist CO2 ist nicht sehr beliebt. Das war aber nicht immer so. Wenn man im ausgehenden 20. Jahrhundert von CO2 sprach, dann nicht wegen der Klimakrise, sondern zum Beispiel einfach, weil man es bei der Bestellung eines sprudelnden Erfrischungsgetränks als Synonym für Kohlensäure verwendet hat. Punkti-Wasser haben manche...