Lexikon
Staatsgefährdung
in der Bundesrepublik Deutschland als strafbare Gefährdung des demokratischen Rechtsstaats gemäß §§ 84–91 StGB geltende Delikte: Organisationsdelikte, die Vorbereitung von Sabotageakten, Störhandlungen gegen lebenswichtige Anlagen und Einrichtungen, Zersetzung der Bundeswehr und öffentlicher Sicherheitsorgane, Verunglimpfung des Bundespräsidenten, Beschimpfung der Bundesrepublik Deutschland und Verunglimpfung von Verfassungsorganen.
Entsprechende Vorschriften enthalten in Österreich § 246 ff. StGB, in der Schweiz Art. 265 ff. StGB.
Wissenschaft
News der Woche 25.04.2025
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