Lexikon

Sabotạge

[
-ʒə; die; französisch
]
Vereitelung eines Ziels durch gewollte geheime Gegenwirkung, z. B. absichtliches Langsamarbeiten oder Verursachen von Fehlern, ferner die vorsätzliche Beschädigung, Zerstörung oder Unbrauchbarmachung z. B. von Arbeitsmitteln und Waren, der Entzug von Energie; strafbar als Agententätigkeit zu Sabotagezwecken (§ 87 StGB) als staatsgefährdende Sabotage (§ 88 StGB), Sabotage gegen öffentliche Betriebe (§§ 316b, 317 StGB) und Wehrmittelsabotage (§ 109e StGB). In der DDR war Sabotage ein Staatsverbrechen (§ 104 StGB), das als Irreführung oder Behinderung von Einrichtungen und Betrieben zwecks Durchkreuzung oder Desorganisierung von Maßnahmen der DDR mit dem Ziel der Schädigung der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung definiert war.
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