Lexikon
Reạktorsicherheit
Kernenergie
Kernenergie
Versagen des Reaktordruckbehälters/Kernschmelze
© wissenmedia
zusammenfassende Bezeichnung für alle sicherheitstechnischen Maßnahmen und Vorkehrungen, die geeignet sind, das Personal eines Kernreaktors und die Bevölkerung sowie die pflanzliche und tierische Umwelt vor den radioaktiven Spaltprodukten und den von ihnen ausgehenden Strahlen zu schützen. So müssen Sicherheitsvorkehrungen für alle möglichen Störfälle getroffen werden: Für innere Störfälle müssen ein Reaktorschutzsystem, ein Notstrom- und Notkühlsystem vorhanden sein; bauliche Sicherheitsbarrieren müssen für äußere Störfälle wie Erdbeben, Flugzeugabsturz, Explosion oder Sabotage vorgesehen werden. Zur ständigen Information über Reaktorsicherheit in der Bundesrepublik Deutschland dienen u. a. der Reaktorbericht an den Bundesumweltminister, der Erfahrungsaustausch der Kraftwerkbetreiber (ABE-Ausschuss) und ein Kernreaktor-Fernüberwachungs-System (KFÜ), das automatisch Messergebnisse über Radioaktivität in der Umgebung liefert. – Die Reaktorsicherheit wird, besonders seit dem Kernreaktorunfall von Tschernobyl 1986 und den bekannt gewordenen Störfällen in deutschen Kraftwerken, in der Öffentlichkeit heftig diskutiert.
Harrisburg: Atomkraftwerk
Harrisburg: Atomkraftwerk
Am 28. März 1979 brach das Kühlsystems des Reaktorblocks 2 zusammen, woraufhin das Ersatzsystem einfach abgeschaltet wurde. Dadurch kam es im Kernkraftwerk „Three Mile Island“ von Harrisburg (Pennsylvania, USA) zu einer teilweisen Kernschmelze.
© Corbis/Bettmann/UPI
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