Lexikon
Stromversorgung
die Belieferung aller Verbraucher mit elektrischer Energie; dazu dienen alle Anlagen und technischen Einrichtungen der öffentlichen und seit 1998 auch der privaten Stromversorgung: Kraftwerke, ein dichtes Netz von Höchst- und Mittelspannungsleitungen, Umspannstationen u. a. Im Gegensatz zu der verhältnismäßig niedrigen Erzeuger- und Verbraucherspannung (nur ganz selten mehr als 20 000 Volt) wird elektrische Energie mit sehr hoher Spannung übertragen. Die Höhe der Übertragungsspannung richtet sich nach der zu überbrückenden Entfernung. Im Allgemeinen ist die öffentliche Stromversorgung so aufgebaut, dass der Strom mit Höchstspannung – in der Bundesrepublik Deutschland bis 400 000 Volt – bis in die Nähe der Verbraucherzentren übertragen wird und hier zunächst (eventuell in mehreren Stufen) auf mittlere Spannung umgesetzt wird, bis er in den Hausanschlüssen mit 230/400 Volt ankommt.
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