Lexikon
Lokomotịve
[
kurz Lokdie; lateinisch
]eine Zugmaschine des Schienenverkehrs, deren Zugkraft aus der Haftreibung zwischen Antriebsrädern und Schienen resultiert (Ausnahme: Zahnradbahn). Die Lokomotive besteht aus dem Laufwerk, dem Rahmen mit Triebwerk und dem sonstigen Aufbau. Beim Laufwerk unterscheidet man die Laufachsen und die Treibachsen. Dem Antrieb nach unterscheidet man:
1. Dampflokomotiven mit einer (Hochdruck-)Dampfmaschine als Triebwerk. Der Dampfkessel besteht aus dem auf dem Rahmen ruhenden Langkessel mit den Rauchrohren und dem hinten angefügten Stehkessel, in dem sich die vom Heizer bediente oder mechanisch betätigte Feuerung befindet. Die bei der Verbrennung entstehenden heißen Gase werden in sog. Rauchrohren durch den Kessel in die Rauchkammer unter dem Schornstein geleitet. Dampf von 12–16 bar, vereinzelt auch bis 20 bar, strömt aus dem Kessel durch die in den Rauchrohren befindlichen Überhitzerrohre, in denen er auf etwa 350–400 °C überhitzt wird, in die 2, 3 oder 4 am Rahmen befestigten Zylinder der Kolbenmaschine, deren Kurbelstangen die Treibräder bewegen. Die Dampflokomotiven sind in der Bundesrepublik Deutschland seit 1976 durch andere Lokomotiven ersetzt worden.
Lokomotive: Dampflokomotiven
Lokomotive: Dampflokomotiven
© wissenmedia
Lokomotive: Adler
Modell der Lokomotive Adler
Modell der ersten deutschen Lokomotive »Adler«, die am 7. Dezember 1835 mit einem Personenzug von Nürnberg nach Fürth fuhr.
© wissenmedia
2. Elektrolokomotiven mit einem oder mehreren Elektromotoren, die entweder direkt auf die Achsen wirken (Tatzantrieb) oder über elastische Kraftübertragungsglieder. Die Stromversorgung läuft zum größten Teil über Oberleitungen und Stromabnehmer. Dabei werden in der Bundesrepublik Deutschland 15 000 V Betriebsspannung bei 16 2/3 Hz verwendet, die in der Lokomotive durch einen Regeltransformator auf 0–600 V herabgesetzt werden. Elektrolokomotiven haben durchweg Einzelachsenantrieb. Turboelektrische oder dieselelektrische Lokomotiven erzeugen sich ihren Betriebsstrom mit einem turbinen- oder dieselgetriebenen Generator selbst. – Mehrsystemlokomotiven sind für alle vier europäischen Stromsysteme geeignet. – Eine neue Entwicklung sind Drehstromlokomotiven, die in mehreren Bereichen (auch U-Bahn usw.) erprobt werden.
3. Diesellokomotiven mit einem Dieselmotor als Triebwerk. Der Antrieb wirkt in der Regel über mechanische oder hydraulische Getriebe auf die einzelnen Achsen. Es kommen außer den kleinen Diesel-Verschiebelokomotiven auch Schnellzuglokomotiven mit 1470–3680 kW (2000–5000 PS) zur Verwendung.
Lokomotivenkennzeichen: Die Zahl der freien Laufachsen wird in arabischen Ziffern angegeben, die der gekoppelten Treibachsen durch große lateinische Buchstaben. Eine kleine 0 kennzeichnet den Einzelachsenantrieb und ein hoch liegender Beistrich eine vom Rahmen unabhängige Lagerung.
Geschichte
Die erste Lokomotive wurde von R. Trevithick in England (1804) gebaut, vervollkommnet durch G. Stephenson (1827), der die Kuppelstangen und den Röhrenkessel einführte. In Deutschland war A. Borsig der Begründer des Lokomotivenbaus (1841). Die erste elektrische Lokomotive stammt von W. von Siemens (1879). Die Geschwindigkeiten der Lokomotiven wurden ständig erhöht. Hochgeschwindigkeitszüge sind der APT-E („Advanced Passenger Train-Experimental“, 250 km/h, Großbritannien), der IC-E („Intercity-Experimental“, bis 407 km/h, Bundesrepublik Deutschland), der TGV (380 km/h, Frankreich), die Tokaido-Bahn (210 km/h, Japan).

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