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Tarfautonomie

das nicht durch staatliche Zwangsschlichtung beschränkte Recht der Arbeitgeber(verbände) und Gewerkschaften, durch Verhandlungen und notfalls Kampfmaßnahmen die Lohn- und Gehaltstarife sowie die Manteltarife der Arbeiter und Angestellten zu bestimmen. Obwohl die Tarifautonomie im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland nicht ausdrücklich erwähnt ist, wird allgemein davon ausgegangen, dass sie durch Art. 9 Abs. 3 GG verfassungsrechtlich abgesichert ist.
Waldbrand in Kalifornien
Wissenschaft

Wie große Waldbrände weitere Feuer begünstigen

Wald- und Buschbrände können verheerende Folgen haben. Denn dabei gehen nicht nur riesige Flächen an Vegetation verloren, es gelangen auch große Mengen Ruß und Rauch in die Luft. Weil diese das Sonnenlicht einfangen, werden daraufhin die Tage wärmer und trockener. Große Brände führen so zu lokalen Wetterverhältnissen, die weitere...

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Wissenschaft

Die Krux mit der Anwendung

Apply or die!“, lautet eine Floskel, die auf eine eher ungeliebte Entwicklung im Forschungsbetrieb abzielt – „Wende an oder stirb!“ Sarkastisch steht sie für den zunehmenden Druck, dass die Wissenschaft möglichst Ergebnisse produzieren solle, die unmittelbar in konkrete Anwendungen münden können. Klar, das ist kein schlechtes...

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