Lexikon
Tarịfautonomie
das nicht durch staatliche Zwangsschlichtung beschränkte Recht der Arbeitgeber(verbände) und Gewerkschaften, durch Verhandlungen und notfalls Kampfmaßnahmen die Lohn- und Gehaltstarife sowie die Manteltarife der Arbeiter und Angestellten zu bestimmen. Obwohl die Tarifautonomie im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland nicht ausdrücklich erwähnt ist, wird allgemein davon ausgegangen, dass sie durch Art. 9 Abs. 3 GG verfassungsrechtlich abgesichert ist.
Wissenschaft
Warum manche Menschen keine Freude an Musik empfinden
Musik kann uns emotional berühren, zum Tanzen animieren und soziale Beziehungen fördern. Doch manche Menschen lassen die Klänge kalt – obwohl ihr Gehör intakt ist und sie in anderen Bereichen durchaus Freude empfinden. Studien zeigen, dass bei diesen „musikalischen Anhedonisten“ die Verbindung zwischen der Hörrinde und den...
Wissenschaft
Mehr als Bikinimedizin
Die geschlechtsspezifische Medizin erforscht den Einfluss von Hormonen und Geschlechtschromosomen, aber auch von Geschlechterrollen und Stereotypen auf Gesundheit und Krankheit. von RUTH EISENREICH (Text) und RICARDO RIO RIBEIRO MARTINS (Illustrationen) Einen Herzinfarkt erkennt man an Schmerzen in der Brust, die in den rechten...