Lexikon
Tarịfautonomie
das nicht durch staatliche Zwangsschlichtung beschränkte Recht der Arbeitgeber(verbände) und Gewerkschaften, durch Verhandlungen und notfalls Kampfmaßnahmen die Lohn- und Gehaltstarife sowie die Manteltarife der Arbeiter und Angestellten zu bestimmen. Obwohl die Tarifautonomie im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland nicht ausdrücklich erwähnt ist, wird allgemein davon ausgegangen, dass sie durch Art. 9 Abs. 3 GG verfassungsrechtlich abgesichert ist.
Wissenschaft
KI hilft beim Problem der Phasentrennung
Unter bestimmten Bedingungen kann eine Substanz gleichzeitig flüssig und gasförmig sein, doch unter welchen Bedingungen dies der Fall ist und wie hoch der Anteil der verschiedenen Zustände ist, ist schwer präzise vorherzusagen. Jetzt haben Physiker die gängige, aber aufwendige Methode der klassischen Dichtefunktionaltheorie durch...
Wissenschaft
Die Suche nach dem heilsamen Gift
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