Lexikon
Tarịfautonomie
das nicht durch staatliche Zwangsschlichtung beschränkte Recht der Arbeitgeber(verbände) und Gewerkschaften, durch Verhandlungen und notfalls Kampfmaßnahmen die Lohn- und Gehaltstarife sowie die Manteltarife der Arbeiter und Angestellten zu bestimmen. Obwohl die Tarifautonomie im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland nicht ausdrücklich erwähnt ist, wird allgemein davon ausgegangen, dass sie durch Art. 9 Abs. 3 GG verfassungsrechtlich abgesichert ist.
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