Lexikon
Tarịfautonomie
das nicht durch staatliche Zwangsschlichtung beschränkte Recht der Arbeitgeber(verbände) und Gewerkschaften, durch Verhandlungen und notfalls Kampfmaßnahmen die Lohn- und Gehaltstarife sowie die Manteltarife der Arbeiter und Angestellten zu bestimmen. Obwohl die Tarifautonomie im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland nicht ausdrücklich erwähnt ist, wird allgemein davon ausgegangen, dass sie durch Art. 9 Abs. 3 GG verfassungsrechtlich abgesichert ist.
Wissenschaft
Unterschätzte Intelligenz
Studien zu Oktopussen und Krebsen zeigen: Auch wirbellose Tiere sind schlau – und empfindsam. von BETTINA WURCHE Im schlammigen Meeresboden gräbt ein Oktopus eine Kokosnussschale aus, klemmt sie sich unter die Arme und marschiert davon. Als er eine zweite Schale findet, setzt er sich hinein und zieht die andere als Dach über sich...
Wissenschaft
Tomatensaft nur im Flugzeug
Warum Tomatensaft über den Wolken viel besser schmeckt als auf dem Boden, erklärt Dr. med. Jürgen Brater. Wenn eine Boeing 737 mit rund 70 Tonnen Startgewicht zu einem Flug abhebt, tragen neben dem Flieger selbst, den Menschen an Bord mit ihrem Gepäck sowie dem Treibstoff auch rund 50 Kilogramm Tomatensaft zum Gesamtgewicht bei....