Lexikon

Unterhaus

im deutschen Sprachgebrauch übliche Bezeichnung für das House of Commons, die zweite Kammer des britischen Parlaments. Die Mitglieder des Unterhauses (z. Z. 646) gehen aus allgemeinen Wahlen nach dem Mehrheitswahlrecht hervor. Das Unterhaus hat die Entscheidung über Gesetzgebung und Staatshaushalt; ihm ist die Regierung verantwortlich. Die Legislaturperiode beträgt fünf Jahre; doch kann der Premierminister das Unterhaus jederzeit vorzeitig durch die Krone auflösen lassen. Präsident des Unterhauses ist der Speaker. Als besondere Kammer des Parlaments besteht das Unterhaus seit dem 14. Jahrhundert. Gegenüber der ersten Kammer, dem Oberhaus, hat es seit dem 17. Jahrhundert ständig an Gewicht gewonnen; heute hat das Oberhaus nur noch geringe Rechte. Der Kreis der Wahlberechtigten zum Unterhaus ist seit 1832 durch mehrere Reformgesetze immer mehr erweitert worden; 1918 erhielten auch die Frauen das Wahlrecht. Im 20. Jahrhundert hat sich die Regel herausgebildet, dass der Premierminister Mitglied des Unterhauses sein muss.
Griechen, Ton
Wissenschaft

Die alten Griechen sind noch älter

Ein Archäologe aus Wien und ein deutscher Kernphysiker eichen die Chronologie der Antike neu. von ROLF HEßBRÜGGE Stefanos Gimatzidis sitzt in seinem Wiener Büro, trinkt einen Schluck Tee und hält kurz inne. Dann verrät er: „Ein guter Bekannter von mir, der Professor der Klassischen Archäologie an der Uni Montreal ist, hat mich...

Elektronik, Malaika Mihambo, Weitsprung
Wissenschaft

Goldgrube in der Schublade

Elektronik enthält kostbare Rohstoffe. Für die Industrie wären Altgeräte daher Schatzkisten. Doch viele Besitzer horten die Geräte ungenutzt zu Hause.

Der Beitrag Goldgrube in der Schublade erschien zuerst auf...

Weitere Artikel aus dem Wahrig Herkunftswörterbuch

Weitere Artikel aus dem Vornamenlexikon