Lexikon
Verwarnung
Polizeirecht
Maßnahme des deutschen Ordnungsrechts. Sie ergeht bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten, wenn der Betroffene nach Belehrung über sein Weigerungsrecht mit ihr einverstanden ist und das Verwarnungsgeld sofort oder binnen Wochenfrist zahlt (§ 56 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten). Ansonsten wird eine Geldbuße verhängt. Die Höhe des Verwarnungsgeldes liegt zwischen 5 und 35 Euro. Die Verwarnung hat vor allem Bedeutung im Straßenverkehrsrecht als sofortige Ahndung leichter Verkehrsverstöße (§§ 24, 27 des Straßenverkehrsgesetzes). – Österreich: Organmandat.

Wissenschaft
Eine doppelte Überraschung
Biber und Fischotter waren lange aus weiten Teilen Europas verschwunden. Nun kehren beide zurück und verblüffen dabei die Fachwelt. von KURT DE SWAAF Ihre Spuren sind unübersehbar. Schon von der Alten Brücke aus erkennt man gefällte Weidenstämme, deren kahle Spitzen jetzt im Fluss liegen. Näher dran, am Ufer, gibt es weitere...

Wissenschaft
Saurier im Sauerland
Das ganze Artenspektrum der Wirbeltiere, die vor rund 125 Millionen Jahren nahe der Kleinstadt Balve lebten, ist in einem Steinbruch auf wenigen Kubikmetern verewigt. von KLAUS JACOB Der Steinbruch im Sauerland in der Nähe der Kleinstadt Balve ruht schon lange. Dichtes Unkraut hat sich an vielen Stellen breitgemacht. Kein Laster...