Lexikon
Verwarnung
Polizeirecht
Maßnahme des deutschen Ordnungsrechts. Sie ergeht bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten, wenn der Betroffene nach Belehrung über sein Weigerungsrecht mit ihr einverstanden ist und das Verwarnungsgeld sofort oder binnen Wochenfrist zahlt (§ 56 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten). Ansonsten wird eine Geldbuße verhängt. Die Höhe des Verwarnungsgeldes liegt zwischen 5 und 35 Euro. Die Verwarnung hat vor allem Bedeutung im Straßenverkehrsrecht als sofortige Ahndung leichter Verkehrsverstöße (§§ 24, 27 des Straßenverkehrsgesetzes). – Österreich: Organmandat.
Wissenschaft
Kristalline Extremisten
Diamanten sind wegen ihrer großen Härte und Robustheit begehrt. Jetzt haben Forscher Materialien mit ähnlicher Struktur und noch extremeren Eigenschaften erzeugt. Und die könnten völlig neue Anwendungen ermöglichen. von REINHARD BREUER Diamonds are a girl’s best friend“, sang Marylin Monroe 1953 im Hollywood-Film „Blondinen...
Wissenschaft
»Mit KI klappt der Griff in die Kiste«
Der Fraunhofer-Forscher Werner Kraus erwartet, dass Serviceroboter immer mehr Einsatzbereiche erobern. Doch für manche Anwendungen sind noch hohe technische Hürden zu nehmen. Das Gespräch führte RALF BUTSCHER Herr Dr. Kraus, seit Jahren sind Serviceroboter, die Menschen im Alltag unterstützen, ein Thema. Doch wo sind sie? Es gibt...
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