Lexikon

Verwarnung

Polizeirecht
Maßnahme des deutschen Ordnungsrechts. Sie ergeht bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten, wenn der Betroffene nach Belehrung über sein Weigerungsrecht mit ihr einverstanden ist und das Verwarnungsgeld sofort oder binnen Wochenfrist zahlt (§ 56 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten). Ansonsten wird eine Geldbuße verhängt. Die Höhe des Verwarnungsgeldes liegt zwischen 5 und 35 Euro. Die Verwarnung hat vor allem Bedeutung im Straßenverkehrsrecht als sofortige Ahndung leichter Verkehrsverstöße (§§ 24, 27 des Straßenverkehrsgesetzes). – Österreich: Organmandat.
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Wissenschaft

Wenn die Sonne in der Nase kitzelt

Warum einige Menschen niesen müssen, wenn sie plötzlich in helles Sonnenlicht schauen, erklärt Dr. med. Jürgen Brater. Schon den griechischen Universalgelehrten Aristoteles beschäftigte im vierten Jahrhundert vor Christus die Frage, warum manche Menschen beim plötzlichen Blick ins Licht niesen müssen, andere aber nicht. Er machte...

Pumpenhalle
Wissenschaft

Warten auf das Wasserstoff-Brennen

Ab 2045 soll kein fossiles Erdgas mehr in Gaskraftwerken verbrannt werden, sondern grüner Wasserstoff. Doch bislang hat kein Kraftwerk bewiesen, dass das klappt. Es gab nur ein paar Mini-Versuche dazu. von KATJA MARIA ENGEL Als Ende 2023 bei strahlendem Sonnenschein und blauem Himmel das neue Gaskraftwerk Leipzig Süd feierlich...

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