Lexikon
Voruntersuchung
in Österreich ein unter der Verantwortung des Gerichts stehendes Vorverfahren im Strafprozess. Die Voruntersuchung ist nur in den zur Zuständigkeit der Geschworenengerichte gehörenden Fällen zwingend vorgeschrieben (§ 91 StPO). Untersuchungsgerichte sind die Gerichtshöfe erster Instanz (Kreis- bzw. Landesgerichte). Da nach österreichischem Recht die Untersuchungshaft vor Einbringung der Anklageschrift oder eines Strafantrages nur während einer Voruntersuchung verhängt werden kann, muss der Staatsanwalt, wenn er die Anordnung der Untersuchungshaft erreichen will, die Einleitung der Voruntersuchung beantragen. In der Bundesrepublik Deutschland ist die Voruntersuchung seit 1974 abgeschafft.
Wissenschaft
Moose mit Turbo-Fotosynthese könnten die Landwirtschaft verändern
Wissenschaftler suchen seit langem nach Wegen, um Pflanzen so zu optimieren, dass sie mehr CO2 in Biomasse umwandeln. Nun haben Biologen entdeckt, dass eine Gruppe einzigartiger Landpflanzen, die Hornmoose, eine besonders effektive Form der Fotosynthese betreibt. Ihre Technik zur CO2-Fixierung könnte künftig durch gentechnische...
Wissenschaft
Lebende Bauten
Architekten und Ingenieure entwickeln Bauwerke aus lebenden Pflanzen. Das ist nicht nur umweltfreundlich, sondern bietet noch etliche weitere Vorteile. von HARTMUT NETZ Kann man ein Gebäude pflanzen? Ja, versichern die Verfechter der Baubotanik. Die Protagonisten dieser noch jungen architektonischen Disziplin errichten Bauwerke...