Lexikon
Voruntersuchung
in Österreich ein unter der Verantwortung des Gerichts stehendes Vorverfahren im Strafprozess. Die Voruntersuchung ist nur in den zur Zuständigkeit der Geschworenengerichte gehörenden Fällen zwingend vorgeschrieben (§ 91 StPO). Untersuchungsgerichte sind die Gerichtshöfe erster Instanz (Kreis- bzw. Landesgerichte). Da nach österreichischem Recht die Untersuchungshaft vor Einbringung der Anklageschrift oder eines Strafantrages nur während einer Voruntersuchung verhängt werden kann, muss der Staatsanwalt, wenn er die Anordnung der Untersuchungshaft erreichen will, die Einleitung der Voruntersuchung beantragen. In der Bundesrepublik Deutschland ist die Voruntersuchung seit 1974 abgeschafft.
Wissenschaft
Bakterieller Kälteschutz für Würmer
Eine Symbiose mit Bakterien ermöglicht es drei Arten von Meereswürmern, in einer extremen Umwelt zu überleben: Dank bakterieller Kälteschutzproteine können die wechselwarmen Würmer das Meeressediment der Antarktis besiedeln. Das zeigt eine Studie anhand von Analysen des Erbguts und der Proteine der Würmer. Die Bakterien wiederum...
Wissenschaft
Dem Gedächtnis auf der Spur
Ein gutes Gedächtnis hilft, Vokabeln, Formeln und Fakten zu behalten. Es formt außerdem unsere Persönlichkeit. Hirnforscher untersuchen seit Jahrzehnten seine Funktionsweise. Wir beleuchten ihre Fragen und bisherigen Antworten. von FRANK FRICK Hat das Gedächtnis seinen Sitz in einer bestimmten Gehirnregion? Nein. Dennoch gibt es...