Lexikon

Voruntersuchung

in Österreich ein unter der Verantwortung des Gerichts stehendes Vorverfahren im Strafprozess. Die Voruntersuchung ist nur in den zur Zuständigkeit der Geschworenengerichte gehörenden Fällen zwingend vorgeschrieben (§ 91 StPO). Untersuchungsgerichte sind die Gerichtshöfe erster Instanz (Kreis- bzw. Landesgerichte). Da nach österreichischem Recht die Untersuchungshaft vor Einbringung der Anklageschrift oder eines Strafantrages nur während einer Voruntersuchung verhängt werden kann, muss der Staatsanwalt, wenn er die Anordnung der Untersuchungshaft erreichen will, die Einleitung der Voruntersuchung beantragen. In der Bundesrepublik Deutschland ist die Voruntersuchung seit 1974 abgeschafft.
Lilienthal,_Otto_Flugpionier,
1848_–_1896.

Flugversuch_mit_dem_zuletzt_konstruierten_Hängegleiter.

Foto,_1896.
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Runter kamen sie alle

Die menschliche Fliegerei ist seit jeher inspiriert von der Natur. Ihre Geschichte erzählt von großen Visionen, brutalen Abstürzen und bahnbrechenden Erkenntnissen. von ROLF HEßBRÜGGE Wilbur und Orville Wright galten als bodenständige Gesellen. Die beiden Brüder aus Dayton im US-Bundesstaat Ohio betrieben Ende des 19....

Hurrikan mit Auge, Wolkenwirbel, über Wasser und Land.
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