Lexikon

Voruntersuchung

in Österreich ein unter der Verantwortung des Gerichts stehendes Vorverfahren im Strafprozess. Die Voruntersuchung ist nur in den zur Zuständigkeit der Geschworenengerichte gehörenden Fällen zwingend vorgeschrieben (§ 91 StPO). Untersuchungsgerichte sind die Gerichtshöfe erster Instanz (Kreis- bzw. Landesgerichte). Da nach österreichischem Recht die Untersuchungshaft vor Einbringung der Anklageschrift oder eines Strafantrages nur während einer Voruntersuchung verhängt werden kann, muss der Staatsanwalt, wenn er die Anordnung der Untersuchungshaft erreichen will, die Einleitung der Voruntersuchung beantragen. In der Bundesrepublik Deutschland ist die Voruntersuchung seit 1974 abgeschafft.
Wissenschaft

Bunte Lebenswelt in der Ostsee

Bei farbenfrohen Riffen denkt jeder an die Südsee – aber auch in der Ostsee gibt es sie. Und sie beherbergen viele Arten von Tieren und Pflanzen. von FREDERIK JÖTTEN Rote und grüne Algen-Fächer schwingen sanft in der Strömung, dazwischen sitzen gelbe Schwämme, bunte Fische schwimmen umher. Welch vielfältige Bilder eine...

Wissenschaft

Sommerhitze im Spiegel fossiler Muscheln

Wie könnte sich die zu erwartende Klimaentwicklung auf die jahreszeitlichen Temperaturunterschiede in Mitteleuropa auswirken? Neue Hinweise dazu haben nun „Klima-Zeitzeugen“ aus einer vergangenen Warmphase geliefert: Analyseergebnisse von rund drei Millionen Jahre alten Schalen von Nordsee-Muscheln legen nahe, dass der...

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