Lexikon
Voruntersuchung
in Österreich ein unter der Verantwortung des Gerichts stehendes Vorverfahren im Strafprozess. Die Voruntersuchung ist nur in den zur Zuständigkeit der Geschworenengerichte gehörenden Fällen zwingend vorgeschrieben (§ 91 StPO). Untersuchungsgerichte sind die Gerichtshöfe erster Instanz (Kreis- bzw. Landesgerichte). Da nach österreichischem Recht die Untersuchungshaft vor Einbringung der Anklageschrift oder eines Strafantrages nur während einer Voruntersuchung verhängt werden kann, muss der Staatsanwalt, wenn er die Anordnung der Untersuchungshaft erreichen will, die Einleitung der Voruntersuchung beantragen. In der Bundesrepublik Deutschland ist die Voruntersuchung seit 1974 abgeschafft.
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News der Woche 1.11.2024
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Ein amerikanischer Immigrant und die verrückte Entdeckungsgeschichte des Gravitationslinsen-Effekts. von RÜDIGER VAAS Manchmal ist die Wissenschaftsgeschichte wie ein spannender Krimi – mit geradezu detektivischer Täter- und Spurensuche. Das gilt auch für die Geschichte des Gravitationslinsen-Effekts, der heute ganz wörtlich den...