Lexikon
Voruntersuchung
in Österreich ein unter der Verantwortung des Gerichts stehendes Vorverfahren im Strafprozess. Die Voruntersuchung ist nur in den zur Zuständigkeit der Geschworenengerichte gehörenden Fällen zwingend vorgeschrieben (§ 91 StPO). Untersuchungsgerichte sind die Gerichtshöfe erster Instanz (Kreis- bzw. Landesgerichte). Da nach österreichischem Recht die Untersuchungshaft vor Einbringung der Anklageschrift oder eines Strafantrages nur während einer Voruntersuchung verhängt werden kann, muss der Staatsanwalt, wenn er die Anordnung der Untersuchungshaft erreichen will, die Einleitung der Voruntersuchung beantragen. In der Bundesrepublik Deutschland ist die Voruntersuchung seit 1974 abgeschafft.
Wissenschaft
Quanten-Diamanten
Sogenannte Fehlstellenzentren in Diamanten brillieren mit vielen vorteilhaften Eigenschaften. Das macht sie begehrt für den Einsatz in Quantencomputern, Quantennetzwerken und Quantensensorik. von DIRK EIDEMÜLLER Diamanten glänzen nicht nur in der Auslage beim Juwelier, auch in der Forschung machen sie eine gute Figur. Ihre...
Wissenschaft
Ozeane aus der Balance
Die Forschung verstärkt die Beobachtung der Ozeane. Die Versauerung des Wassers nimmt weiter zu und Sauerstoffmangel könnte dazu führen, dass in einigen Meerestiefen zukünftig kein Leben mehr möglich ist. Von RAINER KURLEMANN Für einen genauen Blick auf die Erde benötigt der Mensch manchmal Distanz. Der Forschungssatellit...