Lexikon

Untersuchung

Strafrecht
1. allgemein: Untersuchung einer Straftat: Staatsanwaltschaft, Voruntersuchung; 2. körperliche Untersuchung von Beschuldigten u. a. Personen, insbesondere Zeugen; im Strafverfahren geregelt durch §§ 81ad StPO. Ähnlich in Österreich und in den Strafprozessordnungen der Schweizer Kantone.

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