Lexikon
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
im Prozessrecht das Beseitigen eines Rechtsnachteils, der durch Versäumen einer Handlung, besonders des Einhaltens einer Frist erwachsen ist. Z. B. nach §§ 233–238 ZPO bei Versäumen von Not- oder Rechtsmittelbegründungsfristen wegen einer unverschuldeten Verhinderung. – In Österreich möglich bei Versäumung von Fristen und Prozesshandlungen im Zivilprozess (§§ 146–154 ZPO), im Strafprozess (§ 364 StPO) und im Verwaltungsverfahren (§ 71 AVG). – In der Schweiz ist die Wiederherstellung in einzelnen Kantonen (z. B. Bern) bei Fristbestimmungen stets unzulässig.
Wissenschaft
Auf den Geschmack gekommen
Ernährung hinterlässt Spuren – in den Zellen, im Stoffwechsel und in den Organen. Besonders in Schwangerschaft und früher Kindheit zählt jeder Bissen. Zu viel Zucker kann dauerhaft schaden. von CLAUDIA CHRISTINE WOLF Stellen Sie sich vor, Sie frühstücken Milchfisch-Congee, einen taiwanesischen Reisbrei mit Meeresfrüchten. Oder...
Wissenschaft
Seltsame Quantenrealität
Die Quantenphysik ist nur schwer mit unseren Verständnis der Realität in Einklang zu bringen. Denn sie erlaubt es kleinen Teilchen, Dinge zu tun, die uns nach all unseren Erfahrungen eigentlich unmöglich erschienen. Das macht die Quantenrealität in der Tat sehr seltsam. Grund dafür ist die Tatsache, dass in der Quantenmechanik...