Lexikon

Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

im Prozessrecht das Beseitigen eines Rechtsnachteils, der durch Versäumen einer Handlung, besonders des Einhaltens einer Frist erwachsen ist. Z. B. nach §§ 233238 ZPO bei Versäumen von Not- oder Rechtsmittelbegründungsfristen wegen einer unverschuldeten Verhinderung. In Österreich möglich bei Versäumung von Fristen und Prozesshandlungen im Zivilprozess (§§ 146154 ZPO), im Strafprozess (§ 364 StPO) und im Verwaltungsverfahren (§ 71 AVG). In der Schweiz ist die Wiederherstellung in einzelnen Kantonen (z. B. Bern) bei Fristbestimmungen stets unzulässig.
Mit einem Georadar lässt sich aus der Luft die Struktur der Erde erkunden. Georadar, Messung
Wissenschaft

Moderne Schatzsuche

Künstliche Intelligenz und Sensoren unterstützen Bergbauunternehmen beim Aufspüren und Erkunden von Erzvorkommen. von KLAUS JACOB Als im Jahr 1170 im Erzgebirge in der Gegend von Freiberg zufällig Silber gefunden wurde, tobte das erste „Berggeschrei“, eine Art Goldrausch. Bergleute, Händler, Köhler, Vagabunden – alle möglichen...

Der Bucklige Tiefsee-Anglerfisch (Melanocetus johnsonii) lebt in mehr als 300 Metern Tiefe. Nur die Weibchen erreichen eine stattliche Größe, die Männchen werden nur wenige Zentimeter lang.
Wissenschaft

Geschöpfe der Tiefe

Unterhalb von 200 Metern beginnt die Tiefsee. Trotz der lebensfeindlichen Bedingungen gibt es in der Tiefe vielfältiges Leben – von dem ein Großteil noch nicht erforscht ist. Von BETTINA WURCHE   Dunkel, kalt, nährstoffarm und unter hohem Wasserdruck erscheint die Tiefsee absolut lebensfeindlich. Ab 200 Metern Tiefe erhellen nur...

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