Lexikon
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
im Prozessrecht das Beseitigen eines Rechtsnachteils, der durch Versäumen einer Handlung, besonders des Einhaltens einer Frist erwachsen ist. Z. B. nach §§ 233–238 ZPO bei Versäumen von Not- oder Rechtsmittelbegründungsfristen wegen einer unverschuldeten Verhinderung. – In Österreich möglich bei Versäumung von Fristen und Prozesshandlungen im Zivilprozess (§§ 146–154 ZPO), im Strafprozess (§ 364 StPO) und im Verwaltungsverfahren (§ 71 AVG). – In der Schweiz ist die Wiederherstellung in einzelnen Kantonen (z. B. Bern) bei Fristbestimmungen stets unzulässig.
Wissenschaft
Schwimmende Windparks für grünen Wasserstoff
Für eine klimaneutrale Zukunft ist grüner Wasserstoff unverzichtbar. Ein neues Projekt zeigt, wie sich große Mengen davon erzeugen lassen: auf dem offenen Meer mit schwimmenden Windturbinen – samt sicherer Lagerung und Transport in Tanks mit organischen Ölen. von ULRICH EBERL Die malerischen Buchten am Fens-fjord nördlich der...
Wissenschaft
Riff-bildende Teamarbeit schon vor Urzeiten
Das Erfolgsgeheimnis der Riff-Baumeister im Visier: Wie lange es die faszinierende Austauschbeziehung zwischen Korallen-Nesseltieren und Algen schon gibt, beleuchtet nun eine Studie. Analysen von fossilen Korallen aus Deutschland belegen, dass einige Arten bereits vor 400 Millionen Jahren in Symbiose mit Fotosynthese-betreibenden...