Lexikon
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
im Prozessrecht das Beseitigen eines Rechtsnachteils, der durch Versäumen einer Handlung, besonders des Einhaltens einer Frist erwachsen ist. Z. B. nach §§ 233–238 ZPO bei Versäumen von Not- oder Rechtsmittelbegründungsfristen wegen einer unverschuldeten Verhinderung. – In Österreich möglich bei Versäumung von Fristen und Prozesshandlungen im Zivilprozess (§§ 146–154 ZPO), im Strafprozess (§ 364 StPO) und im Verwaltungsverfahren (§ 71 AVG). – In der Schweiz ist die Wiederherstellung in einzelnen Kantonen (z. B. Bern) bei Fristbestimmungen stets unzulässig.
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Die Unterwelt des Roten Planeten
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Wissenschaft
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Radioaktivität bei einem uralten Vulkan auf dem Erdtrabanten wirft Fragen auf. Und wie entstand ein gewaltiges Granitgebilde im Untergrund? von THORSTEN DAMBECK Die Südpolregion des Mondes steht schon lange im Fokus der Raumfahrtplaner, die polnahe bemannte Basen errichten wollen. Denn dort gibt es Wassereis, eine wichtige...
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