Lexikon
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
im Prozessrecht das Beseitigen eines Rechtsnachteils, der durch Versäumen einer Handlung, besonders des Einhaltens einer Frist erwachsen ist. Z. B. nach §§ 233–238 ZPO bei Versäumen von Not- oder Rechtsmittelbegründungsfristen wegen einer unverschuldeten Verhinderung. – In Österreich möglich bei Versäumung von Fristen und Prozesshandlungen im Zivilprozess (§§ 146–154 ZPO), im Strafprozess (§ 364 StPO) und im Verwaltungsverfahren (§ 71 AVG). – In der Schweiz ist die Wiederherstellung in einzelnen Kantonen (z. B. Bern) bei Fristbestimmungen stets unzulässig.
Wissenschaft
Reine Kopfsache
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Wissenschaft
… und – Schnitt!
Das Münsteraner Tatort-Team ist äußerst beliebt bei den Fernsehzuschauern. Doch wie realitätsgetreu wird die Arbeit der Rechtsmediziner Karl-Friedrich Boerne und Silke Haller dargestellt? Eine Analyse. von ROLF HEßBRÜGGE Ein paar schnelle Schnitte mit dem Skalpell. Dann stülpt die Sektionsassistentin die Kopfschwarte nach vorn,...