Lexikon

Wirtschaftsförderung

staatliche und kommunale Maßnahmen zur Verbesserung der Lebensbedingungen durch Schaffung von Arbeitsplätzen und Steigerung des Wohlstands im gesamten Hoheitsgebiet, in bestimmten Sektoren oder räumlichen Teilen. Der Wirtschaftsförderung steht ein umfangreiches Angebot an Trägern (Staat, Gemeinden, private Träger in öffentlichem Eigentum, öffentlichen und halbstaatlichen Banken) und Instrumenten (Infrastrukturausbau, insbesondere Erschließung von Gewerbegebieten, verlorene Zuschüsse, Zinssubventionen, Darlehen, Bürgschaften, Mietverbilligungen in Gewerbeparks, Standortmarketing, Technologieberatung, Information) zur Verfügung. Der Erfolg der Wirtschaftsförderung wird durch die Beschränkung der zur Verfügung stehenden Mittel, durch Diskriminierungsverbote und durch die Vielzahl der konkurrierenden Interessen in Frage gestellt. Empirische Untersuchungen kommen zu dem Ergebnis, dass der Anteil der „Mitnahmeeffekte“ hoch ist.

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