Lexikon
Personạlausweis
Dokument zum Nachweis der Identität. In Deutschland besteht nach dem Gesetz über Personalausweise in der Fassung vom 18. 6. 2009 für Personen über 16 Jahre die Pflicht, einen Personalausweis zu besitzen, soweit sie sich nicht durch einen gültigen Pass ausweisen können oder wollen. Der Personalausweis wird als verschweißte Plastikkarte nach einheitlichem Muster hergestellt. Er enthält Lichtbild, Seriennummer, Daten zur Person, Unterschrift und ist maschinenlesbar. Der Personalausweis hat eine Gültigkeitsdauer von 10 Jahren (bei Personen unter 26 Jahren von 5 Jahren) und kann nicht verlängert, sondern muss neu ausgestellt werden.
Wissenschaft
Elfenbein aus der Retorte
Mit künstlichem Elfenbein lassen sich alte Kunstwerke restaurieren, ohne dass Elefanten dafür sterben müssen. Zudem könnte das neue Material bald auch im Fahrzeugbau zum Einsatz kommen. von ROLF HEßBRÜGGE Wer den karg eingerichteten Produktionsraum in Wien-Aspern betritt, kneift unwillkürlich die Augen zusammen. „Ich weiß, das...
Wissenschaft
Nicht im Gleichgewicht
Es kommt selten vor, dass in aktuellen wissenschaftlichen Publikationen Arbeiten erwähnt werden, die älter als ein paar Jahre sind. Neulich berichtete die Fachzeitschrift Nature über die Prozesse, die in Wolken ablaufen müssen, damit genug Eispartikel gebildet werden, um es regnen zu lassen. Das Thema ist sicher nicht neu, und so...