Lexikon

Personlausweis

Dokument zum Nachweis der Identität. In Deutschland besteht nach dem Gesetz über Personalausweise in der Fassung vom 18. 6. 2009 für Personen über 16 Jahre die Pflicht, einen Personalausweis zu besitzen, soweit sie sich nicht durch einen gültigen Pass ausweisen können oder wollen. Der Personalausweis wird als verschweißte Plastikkarte nach einheitlichem Muster hergestellt. Er enthält Lichtbild, Seriennummer, Daten zur Person, Unterschrift und ist maschinenlesbar. Der Personalausweis hat eine Gültigkeitsdauer von 10 Jahren (bei Personen unter 26 Jahren von 5 Jahren) und kann nicht verlängert, sondern muss neu ausgestellt werden.
Planeten
Wissenschaft

Bombardement aus dem All

Planetologen erforschen die Chronologie des frühen Sonnensystems: Kam es vor vier Milliarden Jahren plötzlich zu einer Flut kosmischer Einschläge – ausgerechnet als sich das erste Leben auf der Erde regte? von THORSTEN DAMBECK Die junge Erde war nicht der Blaue Planet heutiger Tage. Mit ihren dunklen Basaltlandschaften und den...

Glaube.jpg
Wissenschaft

Magie mit Menschen und Magneten

Vor 100 Jahren schlug der junge Physiker Ernst Ising ein Modell vor, mit dem er magnetische Eigenschaften fester Körper verstehen wollte. Sein als Dissertation eingereichter Ansatz hat in dieser Hinsicht zwar kaum Fortschritte gebracht, erlangte jedoch im Laufe der Zeit weit über seine erste Anwendung hinaus Bedeutung in der...

Weitere Artikel aus dem Wahrig Herkunftswörterbuch

Weitere Artikel aus dem Bereich Gesundheit A-Z

Weitere Artikel aus dem Vornamenlexikon