Großes Wörterbuch der deutschen Sprache
vereinnahmen
ver|ein|nah|men 1.
etwas v.
als Einnahme an sich nehmen;
Zinsen v.; er hat den ganzen Betrag für sich vereinnahmt
2.
jmdn. v.
〈ugs.〉
für sich beanspruchen, mit Beschlag belegen;
er vereinnahmt einfach die Arbeitskräfte, die eigentlich uns zur Verfügung stehen sollen; er möchte am liebsten den Freund völlig für sich v.
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