Großes Wörterbuch der deutschen Sprache

vereinnahmen

ver|ein|nah|men
V.
1, hat vereinnahmt; mit Akk.
1.
etwas v.
als Einnahme an sich nehmen;
Zinsen v.; er hat den ganzen Betrag für sich vereinnahmt
2.
jmdn. v.
ugs.
für sich beanspruchen, mit Beschlag belegen;
er vereinnahmt einfach die Arbeitskräfte, die eigentlich uns zur Verfügung stehen sollen; er möchte am liebsten den Freund völlig für sich v.
Digitaler Mensch mit leuchtendem Kopf und Smartphone, das einen Lichtstrahl aussendet.
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