zurücktreten
zu|rụ̈ck|tre|ten 〈
V.
163, ist zurückgetreten; o. Obj.〉 1.
nach hinten treten;
einen Schritt z.
2.
in den Hintergrund treten, weniger wichtig sein, als weniger wichtig gelten;
gegenüber den Vorzügen dieser Wohnung treten die Nachteile zurück; zugunsten dieser Maßnahmen müssen die Interessen der Einzelnen z.
3.
sein Amt niederlegen;
der Minister ist zurückgetreten
4.
von etwas z.
etwas aufgeben, auf etwas verzichten;
von einem Amt z.; von einem Recht z.