zusichern
zu|si|chern 〈
V.
1, hat zugesichert; mit Dat. und Akk.〉jmdm. etwas z.
jmdm. etwas versprechen;
jmdm. Stillschweigen z.: er hat mir zugesichert, dass die Sache erledigt wird
Kaiser Rudolf II. muss in seiner Eigenschaft als böhmischer König den böhmischen Ständen in einem „Majestätsbrief“ die freie Religionsausübung zusichern. Der Bruch dieses Versprechens führt 1618 zum Ausbruch des Dreißigjährigen Krieges.
Der deutsche König Friedrich II. wird in Rom von Papst Honorius zum Kaiser gekrönt. Er musste dem Papst zusichern, das staufische Königreich Sizilien niemals mit dem Deutschen Reich zu verbinden.