Das Internet gehört einfach zum Leben dazu – deshalb ist die Hemmschwelle zum privaten Surfen am Arbeitsplatz auch so niedrig. Aber längst nicht alles, was sich selbstverständlich anfühlt, ist auch erlaubt. wissen.de über die Gesetze und Regeln, die Arbeitnehmer besser kennen sollten.
Zu viel gesurft – Job weg

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Zu Recht, wie das Landesarbeitsgericht Niedersachsen damals befand: Das extreme Surfverhalten des Mitarbeiters sei ein ausreichender Grund, um das Arbeitsverhältnis außerordentlich zu beenden.
Ziemlich verständlich mag dieses Urteil erscheinen. Schließlich hat der Mann während der Arbeitszeit alles andere getan als zu arbeiten. Doch mal ehrlich! Wer von uns hat noch nie zwischendurch am Arbeitsplatz eine private E-Mail geschrieben oder ein wenig auf seinen Lieblingsseiten gesurft? Mal kurz den neuesten Facebook-Tratsch checken, schnell noch die Reise im Internet buchen oder eine Online-Überweisung tätigen – das ist zwar gang und gäbe, kann unter Umständen jedoch den Arbeitsplatz kosten, im Extremfall sogar den fristlosen Rauswurf nach sich ziehen.