Wahrig Herkunftswörterbuch
Bürge
Übernehmer einer Bürgschaft
♦
die Bezeichnung geht zurück auf
westgerm.
*burgjon– „Bürge“, abgeleitet wurden mhd.
bürgen, ahd.
burgon „bürgen“, verwandt mit altnord.
ábyrgjast „Verantwortung für etwas übernehmen“; der Bürge war also im ursprünglichen Sinne jemand, der „Verantwortung übernimmt, Handlungen gewährleistet“
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