Wahrig Herkunftswörterbuch
feudal
1.
zum Lehnswesen gehörig
2.
übertr.:
vornehm, prunkvoll
♦
aus
mlat.
feodale „Lehen“, mlat.
feodalis, feudalis „belehnt“, zu mlat.
feodum, feudum „Lehen; bewegliches Eigentum“, wahrscheinlich aus got.
faihu „Vermögen, Vieh“ (der Maßstab für Vermögen war früher der Besitz an Vieh); die Bedeutungsverschiebung zu „vornehm“ ist vielleicht über „zum Feudalherrn gehörig, in der Art eines Herrn“ zustande gekommen
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