Wahrig Herkunftswörterbuch

feudal

1.
zum Lehnswesen gehörig
2.
übertr.:
vornehm, prunkvoll
aus
mlat.
feodale „Lehen“,
mlat.
feodalis, feudalis „belehnt“, zu
mlat.
feodum, feudum „Lehen; bewegliches Eigentum“, wahrscheinlich aus
got.
faihu „Vermögen, Vieh“ (der Maßstab für Vermögen war früher der Besitz an Vieh); die Bedeutungsverschiebung zu „vornehm“ ist vielleicht über „zum Feudalherrn gehörig, in der Art eines Herrn“ zustande gekommen
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