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Der gläserne Mensch

Edward Snowden gehört wohl zu den berühmtesten Menschen des aktuellen Zeitalters. Der Whistleblower der USA setzte sich für den weltweiten Datenschutz ein, in dem er Informationen zu US-amerikanischen und britischen Ausspähprogrammen an die Öffentlichkeit brachte und die massive Überwachung anklagte. Die Sammlung von Daten der eigenen Bevölkerung, anderer Länder, ob Privatpersonen, Kunden oder verdächtigen Personen besteht nicht erst seit dem Informationszeitalter.

 

Der gläserne Mensch
Quelle: http://de.statista.com/statistik/daten/studie/192921/umfrage/aussagen-zum-datenschutz-im-internet/
 
In der Geschichte zeigt sich, dass sowohl in sehr restriktiven als auch demokratischen Ländern Überwachungen sich entwickeln konnten. Allerdings müssen nicht alle Veränderungen negativ sein, denn durch die Entwicklung des Internets und vielseitiger Kommunikationswege genießen viele Menschen mehr Freiheiten als je zuvor. Abzuschätzen bleibt, ob es dabei eine Balance zwischen Nutzen und Schaden gibt oder ob Staaten und Unternehmen einen zu großen, unnötigen Zugriff auf persönliche Daten besitzen.
 
1. Datenschutz bis zum Internetzeitalter
Der Datenschutz umfasst laut Definition des Bundesdatenschutzes personenbezogene Daten:
 
„(1) Zweck dieses Gesetzes ist es, den Einzelnen davor zu schützen, dass er durch den Umgang mit seinen personenbezogenen Daten in seinem Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt wird.
(2) Dieses Gesetz gilt für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten.“
 
 
Der erste Datenschutz gründete sich vermutlich um 800 vor Christus mit der ärztlichen Schweigepflicht und dem Beichtgeheimnis, welches 200 nach Christus entstand. Der Eid des Hippokrates gilt als Grundlage der heutigen Regelungen und besagte unter anderem, dass der behandelnde Arzt alle vertraulichen Informationen, die er während und außerhalb der Behandlung erfährt, als Geheimnis zu wahren habe. Persönliche und intime Auskünfte sollen einzig der Genesung dienen. 1948 entstand mit der Deklaration von Genf des Weltärztebundes eine angepasste Form des Eides. Ausnahmen bestehen bei meldepflichtigen Krankheiten, schweren Verbrechen wie Kindesmisshandlung oder Kindesmissbrauch oder geplanten schweren Straftaten oder als Mittel zur Gefahrenabwehr durch den Patienten.
 
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Pixabay.com © Hans (CC0 1.0)
Das Beichtgeheimnis besteht seit den frühen Anfängen der christlichen Kirche, in welcher der Beichtvater zum unbedingten Stillschweigen verpflichtet ist. Das Geheimnis gilt seit 1215 verbindlich für die gesamte römische Kirche und wird bei Verletzung mit der Exkommunikation bestraft, dem Ausschluss aus der Glaubensgemeinschaft. Priester und weitere Seelsorger können selbst bei der Entbindung durch den Beichtenden nicht gezwungen werden, vor Gericht gegen den Angeschuldigten auszusagen. Selbst bei Kapitalverbrechen wie Mord oder Menschenraub muss der Geistliche nicht sprechen.
 
In der amerikanischen Verfassung beinhaltet der Zusatzartikel IV einen Großteil des Rechtes auf Sicherheit von Person und Eigentum. 1890 definierte das Warren und Brandeis Konzept das „right to be alone“, das Recht auf Privatsphäre, dass sich im Common Law jedoch so nicht wiederfinden sollte. In den Vereinigten Staaten von Amerika ging es eher um den Schutz vor Einmischung des Staates in das Privatleben der Bürger, woraus kein Anspruch auf Schutz vor Datensammlungen oder Abhörungen besteht. Wichtig ist das Prinzip „notice and choice“, in dem Unternehmen Datenverarbeitungen offen legen und Kunden entscheiden, ob sie damit einverstanden sind. Auch Behörden müssen Privatpersonen ihre gesammelten Daten vorzeigen, wenn diese es verlangen. Doch nicht alle Bereiche sind dabei mit einbezogen und in vielen Fällen können geringfügige Gründe zur Datenbeschlagnahmung führen. Informationen zu Unterschieden zwischen den USA und Europa gibt es in diesem Artikel
 
1970 führte das Bundesland Hessen als erstes Land ein Datenschutzgesetz ein, das Bürger vor der Informationsmacht staatlicher Institutionen schützen sollte. Seit 1978 treffen sich die Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern alle zwei Jahre zu einer Konferenz und geben neue Beschlüsse oder Entschließungen bekannt, nachzulesen auf der Homepage des Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit
Durch die Entwicklung moderner Kommunikationstechnologien und der Verbreitung des Internets mussten Anpassungen erfolgen. 2009/2010 gab es umfassende Änderungen:
 
  • strengere Regeln für den Adresshandel
  • Verschärfte Anforderungen an die Auftragsdatenverarbeitung (Call Center, Rechenzentren)
  • Aufnahme einer Grundsatzregelung zum Arbeitnehmerdatenschutz
  • Ausbau der Sanktionsmöglichkeiten der Datenschutzbehörden
  • Stärkung der betrieblichen Datenschutzbeauftragen
 
Personenbezogene Daten sollten dadurch noch umfassender geschützt sein.
 
Die europäische Datenschutzrichtlinie trat 1995 in Kraft und beinhaltet den Schutz natürlicher Personen bei Verarbeitung personenbezogener Daten und dem freien Datenverkehr. Die Umsetzung soll in nationalen Gesetzen erfolgen, doch die Mitgliedsstaaten legen die Richtlinie unterschiedlich aus. Ein wichtiger Punkt ist der, dass die Verarbeitung der Daten auch außerhalb der Union nicht zulässig sind oder nur dann, wenn der Schutz zu gewährleisten ist. Besonders knifflig sind die Regelungen für Einwilligungen, Berechtigungen und Unternehmen, sowie die zunehmende Digitalisierung. Eine große Veränderung ist die sogenannte Cookie-Richtlinie, welche das bewusste Zustimmen der Nutzer von Cookies auf den Webseiten beinhaltet und von Deutschland bis 2014 nicht vollzogen war. 
 
2. Soziale Netzwerke, Onlineshops und Glücksspiel
Die strengen Regelungen und Richtlinien innerhalb der Nationalstaaten oder der Europäischen Union können Privatpersonen vor allem im Internet nicht umfassend schützen. Wer sich zum Beispiel bei dem sozialen Netzwerk Facebook anmeldet, stimmt den AGBs zu, welche die Datenweitergabe und -verwendung an die USA vorsieht. Datingseiten nutzen die Informationen, um entweder passende Partner zu finden oder Kontaktanzeigen öffentlich zu machen. Mit Hilfe dieser Informationen lassen sich aber ebenfalls personalisierte Werbeanzeigen oder zusätzliche Angebote schalten. Daten sind nützlich, denn persönliche Vorlieben, Wünsche, Interessen sind ein Pool aus Informationen, die für Werbung und Verkauf eine Goldgrube darstellen. Jeder Nutzer willigt in die AGBs ein, doch das Ausmaß der Verwendung ist oft nicht ersichtlich. Auch wenn über soziale Netzwerke viele Kontakte, Kommunikation und Austausch zustande kommen, sollten Nutzer mit ihren Daten vorsichtig umgehen und nur das preisgeben, was sie in der Öffentlichkeit vertreten können.
 
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Abbildung 3: Pixabay.com © JESHOOTS (CC0 1.0)
 
Bei Verträgen und geschäftlichen Abwicklungen im Internet müssen bestimmte Daten erfolgen, um diese sachgemäß abschließen zu können. Dazu gehören zum Beispiel Name und Emailadresse und im Verlauf Lieferadressen, Telefonnummern und Kontodaten. Diese sensiblen Informationen sind jedoch zweckgebunden an den jeweiligen Ablauf und Unternehmen dürfen diese nicht an Dritte weitergeben, außer zum Beispiel an Speditionsfirmen oder Banken. Einige Daten wie Kaufverhalten und Vorlieben kommen in die statistische Auswertung zur Erfolgskontrolle und sind laut vielen Shops anonym und ohne personenbezogene Daten. Wer in Beratungen, Lieferungen von Informationen oder Kaufangeboten einwilligt, sollte jedoch auf die Datenschutzangaben der Seiten achten, um sich zusätzlich zu schützen.
 
Online-Glücksspiel war ab 2009 verboten, um unkontrolliertes Spielverhalten zu unterbinden und den Jugendschutz zu stärken. Der neue Glücksspielstaatsvertrag von 2012 erlaubte es jedoch staatlichen Gesellschaften, ihre Dienste wieder online zu stellen. Da die persönlichen Daten oft sehr sensibel sind, liegt ein besonderes Augenmerk auf der Einhaltung der Datenschutzrichtlinien. Seriöse Anbieter von Lottoseiten liefern ausführliche Informationen in ihren Datenschutzerklärungen über die Verwendung der eingegebenen Daten, was in diesem Beispiel deutlich zu erkennen ist. Darunter fallen Auskünfte darüber, wofür und welche Daten gespeichert werden und welche Sicherheiten der Betreiber den Nutzern bietet. Allerdings gibt es Ausnahmen, welche die Herausgabe der personenbezogenen Daten erlauben. So können behördliche Anordnungen, gerichtliche Entscheidungen und gesetzliche Vorschriften die Herausgabe an Dritte ermöglichen, wie an:
 
  • Wirtschaftsprüfer
  • Aufsichtsbehörden
  • Beratern inklusive Steuer- und Rechtsberatern
  • Bevollmächtigten von Anwendern
  • Schufa Holding AG
 
Online Lotto ist in den meisten Fällen nur mit Schufa-Anfrage und Abgleich von Suchtdateien möglich, um Gesellschaft und Spieler zu schützen.
 
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Quelle: http://www.vdai.de/spielverhalten/BZgA-2014.pdf
 
Wer online einkauft, erhält meist zusätzliche Angebote oder weiterführende Informationen, damit das Unternehmen seinen Verkauf steigern kann. Aber auch soziale Netzwerke liefern diese Informationen an Dritte, damit diese zugeschnittene Werbeanzeigen schalten können. Dafür sind Nutzerdaten zu Wohnort, Alter, Geschlecht, Kaufverhalten und Interessen notwendig. Wenn zum Beispiel ein Käufer ein Buch über orientalische Küche kauft, können in Empfehlungen und Newslettern ähnliche Artikel angeboten sein. Bei sozialen Netzwerken entscheiden Likes oder geteilte Inhalte über die Werbeanzeigen. Umfragen und Studien ergaben allerdings, dass durch die Anonymisierung vieler Kunden oder Nutzer eine hundertprozentig zugeschnittene Werbung kaum möglich ist und der Kaufanreiz oder die positive Wahrnehmung der Werbung nicht bei jedem User vorhanden ist. Nicht alle Nutzer kaufen für sich persönlich ein oder geben wahrheitsgetreue Angaben auf ihren Profilen an, so dass die Unternehmen keine Garantie auf Erfolg besitzen.
 
3. Überwachung als Schutz
In nahezu jeder Straßen- und U-Bahn in Deutschland, sowie an Bahnsteigen und Bahnhöfen sind Kameras zu finden. In Einkaufsgeschäften und um die Geschäfte herum befinden sich ebenfalls viele Überwachungsorgane, die in den meisten Großstädten zum Alltag dazu gehören. Ursprünglich sollten sie bei der Übersicht für das ansteigende Verkehrsaufkommen der 50er und 60er Jahre helfen, um Ampelanlagen besser schalten zu können. Im selben Zeitraum entstanden Diskussionen um die Möglichkeit, diese Kameras auch als Unterstützung bei der Aufklärung von Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung zu nutzen. Zusätzlich dazu kamen Fernsehaufnahmewagen, die besonders bei Großveranstaltungen für Sicherheit sorgen sollen. 90 Prozent befragter Unternehmen nutzen Videoüberwachung, um Ladendiebstähle oder Sachbeschädigung zu verhindern oder aufzuklären.
 
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Wikimedia.commons.org © Dirk Ingo Franke (CC BY 3.0)
 
Heutzutage benötigt Videoüberwachung jedoch Gründe und muss offengelegt sein, denn versteckte Kameras verletzten die Persönlichkeitsrechte. Außerdem ist die Aufbewahrung maximal 48 Stunden möglich, danach sind die Aufnahmen zu vernichten. Die Polizei erklärt dabei, dass die Videoüberwachung in Bussen und Bahnen zu einer deutlichen Aufklärungssteigerung geführt habe. Es wird jedoch kritisiert, dass es nur punktuell zu Abschreckung und Eindämmung der Straftaten kommt und nur eine sehr kurze Reaktionszeit besteht, in der Opfer und Unternehmen handeln können, denn eine umfassende Videoanalyse aller Daten kostet einfach zu viel Personal.
 
Viele Länder sperren den Zugang zu bestimmten Seiten, welche nationale Sicherheit, Religion, Rechte, Normen oder Kinder gefährden. Doch dabei ist es ein schmaler Grat zwischen wirklichem Schaden oder eigenem Moralempfinden, das je nach Land und Region sehr unterschiedlich sein kann. Kritische Aktivisten, Journalisten, Musiker sind oft gleichermaßen gesperrt, wie pornografische oder gewaltverherrlichende Inhalte und soziale Netzwerke. In Deutschland ist die Sperrung kinderpornografischer Seiten seit 2009 möglich. Allerdings kritisieren Datenschützer, dass eine Sperre leicht zu umgehen ist und das Vorgehen nicht mit der Meinungs- und Pressefreiheit übereinstimmt. Sie fordern eine Prävention und keinen Schleier, der das Problem nicht annähernd bekämpft.
 
Die Vorratsdatenspeicherung sieht vor, Verbindungsdaten zu sichern, wie zum Beispiel E-Mail-Verkehr, Telefonanrufe oder Internetverhalten, ohne konkreten Anlass für die mögliche Aufklärung eventueller Straftaten. Der Gerichtshof der Europäischen Union hat bislang noch keine EU-Richtlinie abgesegnet, die den Schutz der Bürger ausreichend gewährleistet. Der Vorteil an diesen Datenmengen läge in einer höheren Aufklärungsrate, da für die Verfolgung vieler Verbrechen bislang wichtige Telekommunikationsdaten fehlten. Die Strafverfolgungsbehörden könnten entlastet werden. 2011 gab es rund 6 Millionen Straftaten, die registriert waren und von denen rund 3,2 Millionen aufgeklärt wurden, was einer Quote von 54,7 Prozent entspricht. 
 
Es gibt noch keine klaren Gesetzesentwürfe, welche sowohl den Datenschutz einhalten, als auch eine Prävention von Terroranschlägen möglich machen. Allerdings gibt es immer wieder Skandale über massive Überwachung von Privatpersonen oder politischen Aktivisten, die als nicht verhältnismäßig angesehen sind. Die jahrzehntelange Zusammenarbeit des amerikanischen Geheimdienstes NSA mit dem deutschen Nachrichtendienstes BND und die flächendeckende Überwachung der Bevölkerung ohne hinreichende Verdächtigungen sehen viele Datenschützer als Verfassungsbruch. Seit 2007 gibt es in Deutschland die Anti-Terror-Datei, die das Bundeskriminalamt zur gezielten Datensammlung nutzt, um potentielle Terroristen zu erkennen und Verbrechen zu verhindern. Verfassungsrichter kritisieren das Gesetz und verlangen Änderungen hinsichtlich eines verbesserten Datenschutzes und der Transparenz. Außerdem darf ein Informationsaustausch zwischen Nachrichtendienst und Polizei nur mit besonderer Rechtfertigung erfolgen, um das Grundrecht der informationellen Selbstbestimmung nicht zu verletzen, welches ein Trennungsgebot zwischen beiden vorsieht.
 
4. Veränderung der Anonymität
Durch die Fülle an Daten und Informationen, die Verbreitung eigener Fotos, Tagebucheinträgen als Blog oder eigenen Homepages ist jeder heutzutage deutlich weniger anonym, als vor zwanzig Jahren. Die Digitalisierung erlaubt es außerdem, diese Informationen für die Ewigkeit zu speichern, sei es durch das Herunterladen oder das Sichern in einer Cloud. Der positive Effekt ist, dass die Erinnerungen dadurch am Leben bleiben und eine digitale Sicherung vor Verlust schützt. Nachteile sind Missbrauch und der Verlust der Anonymität, der damit einhergehen kann. Transparenz muss nicht immer negativ sein, denn die Vielfalt der Kommunikationswege über Computer und mobile Geräte kann für Aufklärung und Prävention sorgen.
 
Viele Nutzer versuchen sich im Internet zu schützen, indem sie ein Pseudonym anstelle des Klarnamens verwenden. Dies ist jedoch nicht bei allen Online-Diensten möglich, da zum Beispiel Online Banking oder Kreditkarten eine Verifizierung verlangen. Zusätzlich dazu ist die IP-Adresse des Computers, also die Identifikationsnummer des Computers, die an das Netz gesendet wird, mit Daten versehen wie Standort und Internet-Provider. Cookies speichern während des Surfens Informationen wie Serverangaben und eine generierte Nummer, um den Rechner wiederzuerkennen. Das hilft beim Einloggen ohne erneute Anmeldung oder Vorschlägen von ähnlichen Artikeln eines Shops. GPS-Signale der Smartphones helfen bei der Orientierung und speichern den Standort des Benutzers. Andere Programme können im schlechtesten Fall ohne Wissen des Nutzers darauf zugreifen. Anonymität ist also nur möglich, wenn der Nutzer offline bleibt oder Verschlüsselungsprogramme einsetzt.
 
Der gläserne Mensch
Wikimedia.commons.org © David Shankbone (CC BY-SA 3.0)
 
Generell gilt bei der Datenspeicherung und Überwachung, dass jede Person über das eigene Bild und persönliche Daten bestimmen darf. Videoüberwachung kann erlaubt sein, wenn ein ausreichender Grund vorliegt (zum Beispiel Ladendiebstahl in einem Geschäft) und Mitarbeiter und Kunden darauf hingewiesen sind. Sozialräume wie WC, Umkleiden oder Schlafräume dürfen Unternehmen nicht überwachen. Verdeckte Aufnahmen sind nur bei konkreten Verdachtsfällen auf strafbare Handlungen erlaubt und sollten immer verhältnismäßig sein. Die Speicherung dieser Daten ist maximal 72 Stunden erlaubt oder bis der Zweck erfüllt ist. Außerdem ist der Betriebsrat mit einzubeziehen.
 
Viele Verbraucherschützer klagen darüber, dass Nutzer und Internetanwender die Gefahren und die Rechte der persönlichen Daten im Internet nicht bewusst wahrnehmen. Besonders Jugendliche gehen sorglos mit ihrer Datenfreigabe um und sehen Netzwerke als Unterhaltungs- und Kommunikationsmittel, aber nicht als Gefahrenquelle. Datenmissbrauch und Datenklau gehören allerdings zu weit verbreiteten Verbrechen, die durch eigene Schutzmaßnahmen zumindest zum Teil verhindert sein können. Passwörter müssen nicht auf dem Rechner gespeichert sein und über öffentliche Netzwerke sollten Nutzer niemals sensible Daten übermitteln. Doch selbst hochspezialisierte Sicherungen können nur temporär oder begrenzt schützen, denn das Netz und die Programme entwickeln sich ständig weiter. 
 
5. Fazit
Die technischen Errungenschaften ermöglichen einen blitzschnellen Datenaustausch über alle Kontinente hinweg. Dabei muss jeder Einzelne selbst für seinen Datenschutz sorgen, denn die meisten Strukturen und Gesetzesvorlagen benötigen eine gewisse Zeit bis zur Durchführung, während die Entwicklung rasant voranschreitet. Ein positives Beispiel ist das „Recht auf Vergessen“, das Google auf Antrag dazu veranlasst, Links auf persönliche Informationen oder Bilder zu löschen, so dass diese nicht mehr in der Suche auftauchen. Wenn sich mehr Personen für den Datenschutz einsetzen und ihre Rechte einfordern, kann der gläserne Mensch zumindest für einen Teil wieder undurchsichtiger werden. Trotzdem sind viele Funktionen der digitalen Welt nützlich und erleichtern das Leben, wie Onlineshopping, Kommunikation oder der Austausch von kreativen Ideen. Das Recht auf Privatsphäre ist in Deutschland zumindest immer noch rechtlich verankert, auch wenn die letzten Skandale die Fassade des Rechtes erschütterten. Eine vollständige Überwachung kann mit genügend Eigeninitiative und konstruktiven Gesetzesvorschlägen gut verhindert werden. Trotzdem sollten alle Internet- und Smartphonenutzer aufmerksam bleiben.

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