Lexikon
Angestellte
Arbeitnehmer, die früher überwiegend nichtkörperliche, verwaltende Tätigkeiten ausübten. Z. T. gelten auch heute noch für Angestellte andere gesetzliche Vorschriften sowie Bestimmungen in Tarifverträgen als für Arbeiter. Die bisher trennenden Merkmale, monatliche Gehaltszahlung, geistige Tätigkeiten u. a., haben heute weitgehend ihre Bedeutung verloren. In den Gewerkschaften des DGB sind die Angestellten einheitlich mit den Arbeitern organisiert. In der DAG haben sie eine eigene Gewerkschaft gebildet (2001 der Gewerkschaft Verdi beigetreten). Leitende Angestellte bilden eine Sondergruppe.
Ähnlich ist die Stellung der Angestellten in
Österreich
nach dem Angestellten-Gesetz von 1921. Die Angestellten sind in den Gewerkschaften der Angestellten in der Privatwirtschaft, der öffentlichen Angestellten und der Angestellten der freien Berufe organisiert; ferner als Verbände von Arbeitern und Angestellten in der Gewerkschaft der Gemeindebediensteten, der Post- und Telegrafenbediensteten sowie der Bediensteten in Handel, Transport und Verkehr. Auch in der Schweiz
gibt es für Angestellte gewisse Sondervorschriften. Dachverband der Angestellten ist die Vereinigung Schweizerischer Angestelltenverbände (VSA).
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