Lexikon

Arbeitnehmer

jeder, der aufgrund eines privatrechtlichen Vertrags zur Leistung von Arbeit in fremden Diensten (des Arbeitgebers) verpflichtet ist (unselbständige Arbeit). In der Unselbständigkeit (persönliche, nicht notwendig wirtschaftliche Abhängigkeit) liegt der entscheidende Unterschied zum selbständigen Dienstverpflichteten, z. B. Handelsvertreter; sie ist das Spiegelbild des Weisungsrechts des Arbeitgebers. Man spricht deshalb auch von fremdbestimmter Arbeit im Gegensatz zu selbstbestimmter Arbeit. In Deutschland waren 2006 knapp 90% der Erwerbstätigen Arbeitnehmer; der Anteil der Arbeitnehmer steigt allmählich weiter an.
Herztod, Herzstillstand
Wissenschaft

Plötzlich und unerwartet

So schicksalhaft und unvermeidbar, wie der plötzliche Herztod scheint, ist er nicht. Meist geht dem dramatischen Ereignis eine unerkannte oder unbeachtete Erkrankung des Herzens voraus. von CLAUDIA EBERHARD-METZGER Die Kinder von der Musikschule abholen, noch schnell in den Supermarkt und bloß nicht vergessen, den Hund...

Fossilien
Wissenschaft

Der Versteinerte Wald

Eine Fossilienlagerstätte in Chemnitz gibt Paläontologen einzigartige Einblicke in die Welt vor 291 Millionen Jahren.

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