Lexikon

Autonomie

Völkerrecht
das Recht nationaler Minderheiten oder Volksgruppen, einen Teil ihrer Angelegenheiten selbst zu regeln oder nach ihren Wünschen regeln zu lassen; meist nur als sog. Kultur-Autonomie für Sprache, Schule, Religionsausübung gewährt, zuweilen wird aber auch eine (beschränkte) Teilnahme an Gesetzgebung und Verwaltung, gelegentlich sogar an der Rechtsprechung durch eigene Volksangehörige zugelassen. Beispiele: Autonomie des Memelgebietes innerhalb der Republik Litauen 1923 bis 1939, Autonomie Südtirols seit dem österreichisch-italienischen Vertrag vom 5. 9. 1946.
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