Lexikon
Bundesamt für Wirtschaft
Abk. BAW, durch Gesetz vom 9. 10. 1954 unter dem Namen Bundesamt für gewerbl. Wirtschaft errichtete Bundesoberbehörde mit Sitz in Eschborn/Taunus. Hauptaufgaben: Ausführung von Rechtsvorschriften im Außenwirtschaftsverkehr, Durchführung der Rechtsvorschriften des Wirtschaftssicherstellungsgesetzes, Auswertung von Wirtschaftsdaten für die Bundesregierung, Erstellung von Primärstatistiken u. Aufbereitung von Sekundär- u. Geschäftsstatistiken der Rohstoff- u. Produktionswirtschaft. 2001 wurde das BAW mit dem Bundesausfuhramt zum Bundesamt für Wirtschaft u. Ausfuhrkontrolle zusammengelegt.
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