Lexikon

Wucher

bürgerliches Recht
ein Rechtsgeschäft, durch das sich der Wucherer unter Ausbeutung einer Zwangslage, der Unerfahrenheit, des mangelnden Urteilsvermögens oder einer erheblichen Willensschwäche eine Gegenleistung versprechen lässt, die in einem auffälligen Missverhältnis zu seiner eigenen Leistung steht; nach § 138 Abs. 2 BGB nichtig. Ebenso in Österreich (§ 879 Abs. 2 Ziff. 4 ABGB und Wuchergesetz 1949). Ähnlich in der Schweiz nach Art. 21 OR (Herausgabeanspruch binnen Jahresfrist).
Kunststoffe
Wissenschaft

Die Chemie des Bioplastiks

Nach und nach erobern Kunststoffe aus nachwachsenden Rohstoffen den Markt. Dass es nicht schneller geht, hat Gründe.

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CryoSat misst, wie hoch das schwimmende Meereis über das Wasser hinausragt. Daraus lässt sich die Eisdicke ableiten.
Wissenschaft

Ozeane aus der Balance

Die Forschung verstärkt die Beobachtung der Ozeane. Die Versauerung des Wassers nimmt weiter zu und Sauerstoffmangel könnte dazu führen, dass in einigen Meerestiefen zukünftig kein Leben mehr möglich ist. Von RAINER KURLEMANN Für einen genauen Blick auf die Erde benötigt der Mensch manchmal Distanz. Der Forschungssatellit...

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