Großes Wörterbuch der deutschen Sprache
entledigen
ent|le|di|gen 1.
sich jmds. e.
sich von jmdm. befreien, lösen, jmdn. loswerden;
sich eines unbequemen Aufpassers e.; sich eines Mitwissers e.
einen Mitwisser töten
2.
sich einer Sache e.
a)
eine Sache ausführen, durchführen (und damit frei davon werden);
sich eines Auftrags, einer Aufgabe e.; ich möchte mich dieser Pflicht möglichst bald e.
b)
〈bei Kleidungsstücken〉
eine Sache ausziehen, ablegen;
sich seiner Handschuhe, seines dicken Mantels e.
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